Söchtenau – Die Kosten der Kinderbetreuung steigen Jahr für Jahr, was auch stets höhere finanzielle Aufwendungen für die Kommunen mit sich bringt.
Im Söchtenauer Gemeindehaushalt 2025 wurden für die Kinderbetreuung gemeindliche Kosten in Höhe von 511393 Euro vorgesehen. Die dabei bereits eingerechnete Deckungslücke des Vorjahres fiel nunmehr nochmals um 26300 Euro höher als erwartet aus. Dieser Anstieg um weitere 14 Prozent muss ebenfalls von der Gemeinde getragen werden. Um diese Mehrkosten aufzufangen, schlug die Verwaltung in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor, die Benutzungsgebühren zum 1. September nochmals anzuheben. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass in den Berechnungen das Ergebnis der diesjährigen Tarifverhandlungen noch nicht mit eingerechnet werden konnte.
Im Rahmen der intensiven Beratungen stellte sich die Frage nach dem gemeindlichen Anstellungsschlüssel. Dieser muss eingehalten werden, um die staatliche Förderung zu erhalten und spiegelt das Verhältnis von Personal und betreuten Kindern wider. Laut Bürgermeister Bernhard Summerer liegt der Anstellungsschlüssel in Söchtenau mit 8,6 deutlich unter dem geforderten Mindestwert von 11, was aber ein Qualitätsmerkmal der hiesigen Kinderbetreuung darstellt und zudem Personalausfälle abdeckt.
Trotz der damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Gemeinde war dem Gremium eine Erhöhung um 14 Prozent zum Ausgleich des Defizites dann doch zu hoch, sodass dieser Vorschlag einstimmig abgelehnt wurde. Eine moderatere Gebührenerhöhung um acht Prozent wurde schließlich mit 13:0 Stimmen genehmigt.
Im Kindergarten betragen ab 1. September die Gebühren bei einer Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 199 Euro und steigern sich bis auf 261 Euro bei einer Buchung von neun bis zehn Stunden. In der Krippe sind die Gebühren aufgrund der intensiveren Betreuung deutlich höher und betragen bei einer Buchungszeit von drei bis vier Stunden 311 Euro. Auch diese steigen stufenweise bis auf 535 Euro bei einer Buchungszeit von neun bis zehn Stunden an. Das Spiel- und Verpflegungsgeld ist bereits enthalten. Besuchen mehrere Kinder derselben Familie gleichzeitig die Kindertageseinrichtung, so werden die Gebühren für die jüngeren Kinder ermäßigt.böp