Samerberg – Am Montag ging die Frist zu Ende. Bis dahin musste Landwirt Josef Höß aus Rohrdorf seinen Betonstadel in Steinkirchen abreißen. Darauf hatten sich die Parteien in einem Rechtsstreit geeinigt, der zehn Jahre schwelte. 2015 fing er an. Damals war Bauer Höß 52 Jahre alt. Inzwischen ist er 62 und nach wie vor davon überzeugt, dass er keinen Fehler gemacht hat. „Ich habe keine Schaufel Beton verbaut, ohne dass das Landratsamt Bescheid wusste“, sagt er dem OVB.
Zehn Jahre und viele Gerichtsinstanzen
Zehn Jahre lang haben sich viele Gerichtsinstanzen und Anwälte mit der Frage beschäftigt, ob für den Betonstadel eine Privilegierung für landwirtschaftliche Bauten im Außenbereich gilt, ob er aufgrund seiner Größe verfahrensfrei oder ein Schwarzbau ist und daher abgerissen werden muss.
Zuletzt hatte das Landratsamt im November 2024 die Aufforderung zur Beseitigung des Baus erneut ausgesprochen. Auch dagegen klagte der Bauherr. Doch Josef Höß hat sich gebeugt, den Betonstadel abgerissen und damit Zwangsgelder in Höhe von 45000 Euro abgewendet. Trotzdem ist in den vergangenen Jahren seiner Meinung nach „viel schiefgelaufen“, das Ergebnis für ihn ein „Justizskandal“.
Die Reaktionen in der Gemeinde seien durchweg positiv, sagt Samerbergs Bürgermeister Georg Huber: „Die Bevölkerung hat diese massive Betonbauweise in so exponierter Lage immer abgelehnt.“ Mit dem Urteil sei ein Bezugsfall verhindert worden. Doch vielleicht gibt es ja eine Bauweise, die allen Seiten gerecht wird. Beim letzten Gerichtstermin, so berichtet Josef Höß, sei ihm in Aussicht gestellt worden, dass sich eine Lösung finden werde. Die braucht er auch, um seine Bio-Landwirtschaft für die Zukunft aufzustellen. „Ich würde das alles nicht machen, wenn es nicht um den Hoferhalt ginge“, sagt er.
Deshalb hatte er die Flächen zwischen Obereck und Steinkirchen vor Jahren erworben. Und deshalb hat er einen Bauantrag gestellt: für einen Rinderlaufstall mit einer Grundfläche von 200 Quadratmetern.
Amt sieht keine Privilegierung
Ob diese Pläne direkt am Landwirtschaftswanderweg Oberleiten-Samerberg das Wohlwollen der Samerberger Räte erhalten, war am Montagabend die Frage. Denn just an dem Tag, bis zu dem der Betonstadel abgerissen und all seine Spuren beseitigt werden mussten, tagte der Bauausschuss der Gemeinde. Auf dem Tisch der neue Bauantrag von Landwirt Höß aus Rohrdorf zur Errichtung eines Rinderlaufstalls. Mit den Außenmaßen von 16 mal 12,5 Metern wäre der Neubau geplant. Eingereicht wurde der Bauantrag nicht bei der Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt. Dieses ist dazu verpflichtet, den Bauantrag an die Gemeinde weiterzuleiten, damit diese ihr „gemeindliches Einvernehmen“ geben oder verweigern kann. Doch auch beim dritten Anlauf von Landwirt Höß wies das Landratsamt darauf hin, dass nach wie vor keine landwirtschaftliche Privilegierung vorliege. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat über die Privilegierung des neu geplanten Laufstalls erklärte Bürgermeister Georg Huber, dass die komplexe Frage der landwirtschaftlichen Genehmigung nicht auf den ersten Blick zu erkennen sei. Diese Bewertung sei Aufgabe des Landwirtschaftsamtes und bedürfe einer genauen Prüfung.
Bernhard Schönberger vom Bauamt der Gemeinde erklärte, dass es die Möglichkeit gäbe, das Einvernehmen der Gemeinde von der Privilegierung des Landwirtschaftsamtes abhängig zu machen. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Bauausschuss einhellig und sofort abgelehnt. Man habe nicht umsonst zehn Jahre lang einen Rechtsstreit verfolgt, um nun aufgrund einer „eventuellen landwirtschaftlichen Genehmigung klein beizugeben“. Die Gemeinde wollte stattdessen ein klares Statement setzen. Der Bauausschuss verwehrte dem neuen Bauantrag mit 8:1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.