Gemeinderat ändert Bebauungsplan für Pfaffing-West

von Redaktion

Anwesen soll erweitert und aufgestockt werden

Obing – Ein Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Pfaffing-West“ ist als reines Wohngebiet ausgewiesen in dem nur Wohngebäude und Anlagen der Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen, zugelassen sind. Nicht störende Handwerksbetriebe sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn diese zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner des Gebiets dienen.

Das Anwesen „Sundergaustraße 8“ soll erweitert und aufgestockt werden, in diesem Zusammenhang soll auch ein nicht störender Handwerksbetrieb (Elektro) entstehen. Sowohl für die geplanten Baumaßnahmen, als auch zur Änderung der Gebietskategorie ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Da sich die Trennlinie zum Wohngebiet östlich des Anwesens „Sundergaustraße 10“ befindet, sollen auch diese Anwesen künftig im Wohngebiet liegen. Damit bei einem späteren Um- oder Neubau des Anwesens nicht wieder eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird, sollen auch hier die Festsetzungen angepasst werden. Der Eigentümer des Anwesens erklärt sich mit der Änderung einverstanden.

Der Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans wurde bereits vom Architekturbüro Weiler-Heyers aus Trostberg ausgearbeitet und in der jüngsten Sitzung hat das Gremium der Änderung auch einstimmig zugestimmt. Die Unterlagen werden demnächst im Internet veröffentlicht und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.emk

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