Schrottauto blockiert Straße am Schloßberg

von Redaktion

Ärger in Stephanskirchen: Vor einigen Wochen wurde in der Wasserburger Straße am Schloßberg ein Schrottauto abgestellt. Obwohl das Fahrzeug mehrfach für gefährliche Situationen gesorgt hat und Anwohner sich beschweren, soll sich niemand dafür zuständig fühlen. Was dahintersteckt – wie es weitergeht.

Stephanskirchen – Für Jürgen Schneider ist es ein „Saustall erster Klasse“, der gerade am Schloßberg passiert. Vor fünf Wochen beobachtete der Inhaber eines Versicherungsbüros, wie mehrere Männer in einem Auto ein anderes Fahrzeug am Seil durch die Wasserburger Straße Richtung Ortsende zogen.

„Das hintere Auto hatte einen Totalschaden“, sagt Schneider. Die Motorhaube war verbeult, ein Scheinwerfer zersprungen, der Airbag ausgelöst und die Stoßstange verbogen.

Auf Höhe seines Büros seien die Männer plötzlich aus dem Abschlepp-Auto mit osteuropäischem Kennzeichen gesprungen, hätten das Zugseil abgetrennt und seien davongefahren. Das Schrottauto ließen sie am Straßenrand stehen.

Und dort stand es am Mittwoch (16. April) immer noch. „Verkehrswidrig, kurz vor einer Kreuzung“, sagt Schneider. Das habe die Folge, dass es sich nun ständig in der Wasserburger Straße staue, da alle Autos – besonders im Berufsverkehr – hinter dem Schrottfahrzeug bei Gegenverkehr anhalten müssen. „Genauso versperrt das Fahrzeug beim Abbiegen aus der Baumer- und Lessingstraße komplett die Sicht“, betont Schneider. Dadurch könne es schnell zu gefährlichen Situationen kommen – vor allem mit Radfahrern oder Schulkindern.

Eine solche Situation habe er sogar live beobachten können, berichtet Schneider. Bei einem Blick aus dem Fenster habe er gesehen, wie ein paar Kinder an dem Schrottauto vorbeiliefen und ein Mädchen kurz davor hinfiel. „Um Haaresbreite wäre das Kind in die scharfen Teile gestürzt, die vom Auto wegstehen“, sagt der Versicherungsbüro-Inhaber. Obwohl der Vorfall nochmal glimpflich ausgegangen sei, habe Schneider die Polizei gerufen.

Das habe aber nichts gebracht. „Sie haben nur gesagt, dass die Gemeinde dafür zuständig ist“, sagt Schneider. Das kann Hauptkommissar Robert Maurer von der Rosenheimer Polizei bestätigen. „Grundsätzlich fallen solche Sachen in den Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsbehörde der Kommunen“, sagt Maurer. Die Beamten seien aber im engen Austausch mit den Behörden. Zum Beispiel dann, wenn es darum geht, Informationen über den letzten Halter oder Eigentümer herauszufinden. Das sei aber in diesem Fall wohl nicht so einfach, vermutet Schneider. Am Schrottauto seien keine Kennzeichen mehr gewesen. Zudem die Männer, die das kaputte Auto dort abstellten, nie wieder aufgetaucht seien.

Die seien vermutlich auf der Durchreise gewesen. „Irgendwas muss beim Abschleppen nicht mehr gepasst haben“, glaubt Schneider. Er könne auch verstehen, wenn man das kaputte Auto kurz am Straßenrand abstellt, weil der Schaden zu groß ist.

Dass das Auto dort jetzt allerdings schon seit Wochen unberührt steht, sei eine „Unverschämtheit“.

Aus diesem Grund hat sich Jürgen Schneider inzwischen an die Verwaltung in Stephanskirchen gewandt. Das Ergebnis sei aber auch nicht zufriedenstellend gewesen. Seit dem 19. März hängt zwar an der Windschutzscheibe ein Schreiben der Gemeinde, dass das Auto innerhalb einer Woche entfernt werden muss, passiert ist seit Ablauf der Frist aber nichts. Trotz der Androhung von kostenpflichtigen Konsequenzen.

In den allermeisten Fällen genüge eine solche Aufforderung, teilt ein Mitarbeiter der Gemeinde mit. Weil das Auto aber immer noch dort steht, hat die Gemeinde bereits kurz nach Anbringen des Schreibens die Abteilung für Abfall und Entsorgung des Rosenheimer Landratsamtes benachrichtigt. „In deren Zuständigkeit fallen solche Schrottautos“, sagt der Mitarbeiter. Von dort sei der Gemeinde versprochen worden, dass am Fahrzeug in der Wasserburger Straße der „rote Punkt“ angebracht wird.

Mit dem Anbringen des „roten Punktes“ – ein Aufkleber an der Windschutzscheibe – beginne eine neue Frist von vier Wochen, erklärt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin beim Landratsamt.

Solange bleibe dem Fahrzeughalter nun, um das Schrottauto ohne weitere Kosten zu entfernen. Der Aufkleber sei Anfang dieser Woche (7. April) befestigt worden. Erst mit Ablauf der Vier-Wochen-Frist könne das Schrottauto dann vom Landratsamt entfernt werden.

Das sei ein standardisiertes Verfahren, sagt Gaßner-Nickl. Falls der Halter – der Gemeinde zufolge wohl aus dem Ausland – bis dahin nicht ermittelt werden kann, bleibt der Landkreis auf den Kosten für das Abschleppen sitzen. Wenn die Gemeinde Stephanskirchen das Fahrzeug vorab entfernt, werde für die Verwaltung allerdings genauso ein „unverhältnismäßiger Aufwand an Zeit und Kosten für Abtransport und Zwischenlagerung“ fällig, betont der Gemeinde-Mitarbeiter.

Heißt: Das kaputte Auto könnte mindestens bis Anfang Mai weiterhin am Straßenrand stehenbleiben. Jürgen Schneider kann das nicht nachvollziehen.

Er ist davon überzeugt, dass das Schrottauto längst entfernt worden wäre, wenn es „vor dem Haus des Bürgermeisters gestanden hätte“.

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