Stephanskirchen – Der Kampf gegen die Asylunterkunft – und damit auch gegen das Landratsamt – geht in Stephanskirchen in eine neue Runde. Nachdem das Verwaltungsgericht München der Gemeinde recht gegeben hat und das Landratsamt die Bauarbeiten einstellen musste, liegt nun erneut eine Baugenehmigung für das Gewerbeobjekt an der Hofmühlstraße auf dem Tisch.
Alle Rechtsmittel
ausschöpfen
101 Geflüchtete sollen – wenn es nach dem Willen des Landratsamts geht – in das Gewerbegebiet neben dem Baumarkt Obi einziehen. Seit Juli 2024 wehrt sich die Gemeinde gegen diesen Schritt. Denn die Gemeinde würde die Flüchtlinge lieber dezentral unterbringen. „Das hat sich in der Vergangenheit bewährt“, betonte Bürgermeister Karl Mair zu verschiedenen Gelegenheiten, wenn es um das Thema ging.
Gegen die Baugenehmigung, die sich das Landratsamt aufgrund einer Sonderregelung im Baurecht, vergangenen Sommer selbst erteilt hatte, klagte die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht. So wie auch andere Landkreisgemeinden, bei denen das Landratsamt ähnlich vorgeht: etwa Kolbermoor, Rohrdorf oder Rott. Da der Termin für das Verfahren bisher nicht feststeht, beantragten die Stephanskirchener die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
Durch diesen Antrag wollte die Gemeinde einen Baustopp erwirken, was ihr mit Bescheid des Verwaltungsgerichts gelungen ist. Das Gericht erkannte in der Vorgehensweise des Landratsamtes einen Verfahrensfehler. Denn die Behörde hatte die Baugenehmigung unbefristet erteilt. Nach Ansicht des Gerichts hätte eine Befristung auf die Dauer von beispielsweise drei Jahren ausgereicht. Die Folge: Das Landratsamt muss die Umbauarbeiten einstellen.
Wie das Landratsamt auf Nachfrage bestätigt, wurde die bisherige Baugenehmigung am 24. März zurückgenommen. Bereits zwei Tage später aber, also am 26. März, sei die Gemeinde Stephanskirchen per Schreiben darüber informiert worden, dass eine neue Baugenehmigung erlassen werden soll. „Gleichzeitig wurde ihr die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Monats hierzu zu äußern“, so Pressesprecherin Simone Beigl.
Der Knackpunkt bei der ursprünglichen Baugenehmigung war, dass diese unbefristet erteilt wurde. „Gerade dieser Punkt hat für die Gemeinde Stephanskirchen zum Erfolg ihres Eilantrags geführt“, erläutert Beigl. Die neue Baugenehmigung wird diesen Umstand berücksichtigen. Sie wird für die Dauer des Mietvertrages befristet. Die Umbauarbeiten sind laut Beigl fertiggestellt. Wann die ersten Geflüchteten dort einziehen, hänge nun davon ab, ob die Gemeinde Stephanskirchen gegen die geänderte Baugenehmigung erneut Rechtsmittel einlegt.
Und die Stephanskirchener? Die bleiben dabei: Die Gemeinderäte sprachen sich vor Kurzem im Bau- und Planungsausschuss dafür aus, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Auch ihr Rechtsbeistand habe zu diesem Schritt geraten. Der Anwalt hält eine Befristung von zehn Jahren für unverhältnismäßig. Nun wartet die Gemeinde auf die Reaktion des Landratsamtes. Dieses müsse nun das Einvernehmen ersetzen. Und zwar, wie Simone Beigl erklärt hat, mit dem Erlass einer auf zehn Jahre befristeten Baugenehmigung.
Beim letzten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat die Gemeinde vier Monate auf die Entscheidung des Gerichts gewartet. „Die Mehrheit des Gemeinderates steht hinter der Entscheidung, zu klagen. Wie sich das Gericht dieses Mal entscheidet, können wir nicht abschätzen. Unser Anwalt und wir sind aber optimistisch, dass wir auch dieses Mal recht bekommen“, sagt Bürgermeister Mair. Das Landratsamt habe ihm zugesichert, dass die Gemeinde die Räumlichkeiten vor einem Einzug der Geflüchteten besichtigen darf. Bevor es schließlich zum Einzug kommt, plant die Gemeinde eine Infoveranstaltung für die Bürger. „Die Einbindung, insbesondere der Anlieger, ist mir persönlich sehr wichtig, auch wenn die Gemeinde eine Einrichtung in dieser Größenordnung grundsätzlich nicht positiv sieht“, sagt Mair.