Pittenhart – Von den Anliegern der Gemeindestraße in Eschenau wurde die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h beantragt. Die betroffenen Anwohner berichten wiederholt von überhöhten Geschwindigkeiten, die insbesondere an gefährlichen Bereichen, wie bei den Einmündungen der Anwesen Eschenau 1, 2 und 3, zu einer zunehmenden Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. Zur Verbesserung der Situation haben die Anwohner daher angeregt, die Einführung einer entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen. Die Situation wurde zusammen mit der Polizei abgesprochen. Nach Ansicht der Polizei ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht dringend notwendig. Da es sich jedoch um eine Gemeindeverbindungsstraße (GVS) handelt, liegt es am Gemeinderat Pittenhart, zu entscheiden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wird. Der Rat hat den Antrag zur Kenntnis genommen und sich vor einer weiteren Beschlussfassung für die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgeräts entschieden, das mittlerweile an der Bergkuppe aufgestellt ist.emk