Neue Satzung für die Feuerwehr

von Redaktion

Halfing – Die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr datiert aus dem Jahr 2021. Da die Feuerwehr Halfing seit Dezember vergangenen Jahres über ein neues Fahrzeug verfügt und dieses auch nutzt, brauche es eine neue Satzung, begründete Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) die Änderung der bestehenden Satzung. Die Änderungen beziehungsweise Ergänzungen betrafen nur wenige Punkte. So soll die neue Satzung mit Beschluss der Gemeinderatssitzung vom selbigen Tag gelten. Als Streckenkosten je angefangenem Kilometer Wegstrecke werden für das Löschgruppenfahrzeug HLF 20 14,28 Euro/km und für Dekonterminierungsfahrzeug 7,14 Euro/km festgelegt. Die Ausrückestundenkosten schlagen für das HLF 20 mit 263,45 Euro je Stunde – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem GGW-Gerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – zu Buche. Künftig soll die Sicherheitswache 17,90 Euro je Stunde Wachdienst kosten. Und auch der Einsatz von Ölbindemitteln wird als neuer Kostenfaktor in die Satzung aufgenommen. Ohne weitere Nachfragen stimmte der Gemeinderat einstimmig der neuen Feuerwehr-Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz sowie der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr zu. elk

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