(Noch) kein Tiny House in Pittenhart

von Redaktion

Gemeinderat vertagt Entscheidung – Beratung durch Fachkundige geplant

Pittenhart Keine Zustimmung wurde für die Errichtung eines Tiny Houses auf dem Grundstück Obinger Straße 4 in Aindorf gegeben.

Der Antragsteller hat sich mit einer Bauvoranfrage an die Gemeinde gewandt, mit dem Ziel, eine grundsätzliche Einschätzung des Gemeinderates zu dieser Thematik zu erhalten. Vorgesehen ist ein Gebäude in einer Größe von zehn mal vier Metern. Das Ganze soll auf einem circa 600 Quadratmeter großen Grundstück errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Aindorf. Grundsätzlich obliegt es dem Gemeinderat, zu entscheiden, ob der Bau eines derartigen Gebäudes zu befürworten sei. Das Bauamt weist darauf hin, es sei zu überlegen, ob man sich in diesem Zusammenhang nicht einen möglichen Präzedenzfall schaffe.

Im Pittenharter Gremium entwickelte sich daraufhin eine angeregte Diskussion, bei der Gemeinderat Sebastian Stöcklhuber die Frage aufwarf, wie das betreffende Grundstück erschlossen werden könne.

Hans Babinger (FW) ist grundsätzlich der Meinung, so eine Hausvariante zu genehmigen. Gerade im Hinblick auf die Kosten wäre so ein Projekt für viele Bürger eine Möglichkeit, sich günstigeren Wohnraum zu schaffen. Dieser Aussage schloss sich auch Josef Huber an. Seiner Meinung nach wäre aber in jedem Fall die Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung zwingend erforderlich.

Sebastian Unterhuber (FW) steht dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüber, zumal der Antragsteller situationsbedingt keinen Neubau in Massivbauweise durchführen möchte.

Georg Schartner (CSU) merkte des Weiteren an, dass nach einer Zustimmung bei einem derartigen Projekt möglicherweise weitere ähnliche Gebäude auf größeren Grundstücken folgen könnten, die dann eventuell als Ferien- oder Zweitwohnung vermietet werden würden. Seiner Meinung nach sei diese Regelung sehr gut zu überdenken und eine klare Linie zu erarbeiten. Gerade im Hinblick auf die steigenden Kosten für ein Massivhaus werde es künftig wohl nicht mehr möglich sein, sich gegen derartige Bauten zu verschließen, gab Monika Lex (FW) zu bedenken. Aber die Vorgaben der Gestaltungssatzung müssten in jedem Fall eingehalten werden. Ähnlich sieht es auch der Zweite Bürgermeister Reinhard Schreiner (CSU) und fügte hinzu, dass es gerade in dem vorliegenden Fall für den Antragsteller eine gute Variante sei, sich geeigneten Wohnraum zu schaffen.

Vorgeschlagen wurde letztlich, dass sich die VG-Mitgliedsgemeinden von Fachkundigen umfassend zur Thematik „Tiny House“ beraten lassen. Mit einem einstimmigen Beschluss haben sich die Räte für eine Zurückstellung des Antrags ausgesprochen.emk

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