Rat billigt umstrittenen Stallausbau

von Redaktion

Erweiterung und Neubau der Güllegrube in Pittenhart

Pittenhart – Die Eigentümer des Anwesens Rachertsfelden 7 beabsichtigen die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalls und den Neubau einer Güllegrube auf den Grundstücken Flurnummer 2001, 2004, 2027, 2035 der Gemarkung Pittenhart. Es sind gleich mehrere Anbauten an das Bestandsgebäude vorgesehen, mit denen sich jüngst der Gemeinderat Pittenhart befasste. Im Westen ist ein Laufhof mit Futtertisch in der Größe von 12,50 mal 10 Meter, im Süden eine überdachte Liegefläche in der Größe 33,70 mal sechs Meter und im Norden und Osten jeweils ein Futtertisch mit überdachter Liegefläche mit den Maßen 26,40 mal 20,50 Meter geplant. Die Bestimmungen der Gestaltungssatzungen werden bei der Erweiterung des Milchviehstalls nicht eingehalten, da in einem größeren Teilbereich das Gelände nicht – so wie in der Satzung gefordert – verändert werden darf. In der Planung sind hingegen Laufhofflächen, Überdachungen sowie die Futtertischerweiterung im Bezug auf den Bestand vorgesehen.

Auch der Satzungspunkt bezüglich der Regelung mit der Dachform wird nicht eingehalten, die Gestaltungssatzung beinhaltet, dass alle Gebäude mit Satteldächern zu versehen sind. In der Planung ist nur auf dem Gebäude der Futtertischerweiterung ein Satteldach vorgesehen. Die beiden anderen sollen ein Pultdach erhalten. Nicht in der Planung eingehalten sind Dachneigung und Dachüberstand auf der Traufseite. Auch ist auf dem Grundstück der Neubau einer Güllegrube geplant. Den abgesetzten Standort begründen die Antragsteller damit, dass der geplante Standort direkt an einem bestehenden Weg liegen würde und somit die Grube problemlos mit geeigneten Fahrzeugen erreichbar sei, was den Abtransport erleichtern würde. Zudem soll die angrenzende Grünfläche unberührt bleiben und nicht vorgesehen sei, bestehende Wiesenflächen für neue Wege zu versiegeln.

Das Gremium hat das Vorhaben einstimmig gebilligt und die nötigen Genehmigungen zu den Abweichungen der Gestaltungssatzung werden erteilt. emk

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