Klarstellungs- und Änderungssatzung für Innthal

von Redaktion

Landratsamt hat keine Einwände – Antragsteller übernimmt Kosten des Verfahrens

Söchtenau – Mit einer Gegenstimme wurde eine Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Innthal angenommen. Angelika Niedermeier vom Bauamt erläuterte den Sachverhalt. Konkret gehe es um zwei Anträge: Zum einen soll die Zweckbestimmung Reiterhof dort in Zweckbestimmung „Garage, Nebenanlage, Lager“ geändert werden. Und zum anderen soll der neue Ergänzungsbereich einer reinen Carport-Garagen-Anlage mit Lagerflächen dienen, ebenfalls mit der Zweckbestimmung „Garage, Nebenanlage, Lager“.

Niedermaier zitierte aus einem Schreiben des Landratsamtes. Darin heißt es, dass man bauplanungsrechtlich die zur Einbeziehung angedachte Fläche noch als von der umgebenden baulichen Nutzung geprägten Bereich ansehen könne. Die vorgesehene Bebauung mit einem größeren Garagen- bzw. Nebenanlagenbaukörper sei an dieser Stelle auch noch mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Gegen eine Änderung der vorgegebenen Nutzung im bisherigen Einbeziehungsbereich von Reiterhof spreche laut Landratsamt nichts. Niedermeier sagte weiter, dass im nächsten Schritt ein städtebaulicher Vertrag wegen der Kostenübernahme mit den Antragstellern zu schließen sei. Dann soll ein Fachplaner mit der Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beauftragt werden, der Entwurf soll dann wieder im Gremium besprochen werden.

Maximilian Forstner hakte beim Gebäude an sich nach. Gudrun Weber befand den vorgelegten Plan als „nicht ansprechend.“ Und Martin Baumann forderte, vor den Garagen genügend Platz für parkende Fahrzeuge zu lassen. Bürgermeister Bernhard Summerer wies darauf hin, dass es sich hier lediglich um einen Vorentwurf handelt, auch was die Maße angeht. Ein aussagekräftiger Plan werde erst nach Beschlussfassung erstellt.

Mit einer Gegenstimme stimmte der Gemeinderat schließlich der Einleitung des Verfahrens zur zweiten Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Innthal sowie dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit den Antragstellern zu. elk

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