Aschau – Man schaffe mit einem Beschluss Rechtssicherheit für die Bebauung und Widmung der Blumenstraße, sagte Josef Schrank vom Bauamt in der jüngsten Sitzung des Aschauer Gemeinderates. Der Urbebauungsplan des am nördlichen Ortsausgang gelegenen Areals reiche noch bis in die Mitte der 70er-Jahre zurück. 2019 habe man dort zuletzt Baurecht geschaffen. Drei Parzellen sind überplant, ein Grundstück ist bis heute unbebaut. Die erneute Änderung des Bebauungsplanes passe sich den Ist-Umständen an und schließe auch die Überplanung der Straße mit ein, die in die St2093 mündet.
Kritik an fehlender Begrünung
Für die Änderung des Bebauungsplanes Aschau- Nord, Teilfläche III, hatte die Verwaltung um Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gebeten. Seitens der Bevölkerung seien keine Einwände eingegangen, erklärte Schrank. Eine Abwägung sei also nicht erforderlich. Gemäß den Einwänden des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten brauche der Plan aber noch kleine redaktionelle Ergänzungen. Die Untere Naturschutzbehörde mahnte an: „Die bisher festgesetzte Grünordnung im Geltungsbereich der geplanten Änderung wurde nicht 1:1 übernommen, sie wurde laut Luftbild auch nicht bzw. spärlich umgesetzt. Eine Durchgrünung ist im Hinblick auf das Klima wichtig, der Entfall von Pflanzungen entlang der Blumenstraße ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr sollten diese Pflanzungen endlich erfolgen.“
Die Verwaltung hielt dem entgegen, dass die Gemeinde die Auffassung teile, „dass Gehölzpflanzungen auch aus Gründen des Klimaschutzes wichtig sind. Allerdings ergibt sich daraus nicht ein konkreter Standort für Gehölzpflanzungen innerhalb des Plangebiets. Daher kann aus Sicht der Gemeinde auf eine Festsetzung von konkreten Baumstandorten ohne erheblichen Qualitätsverlust verzichtet werden.“
Die Straßenverkehrsbehörde hatte eine Beschilderung angeordnet, derzufolge man nicht von der Staatsstraße 2093 in die Blumenstraße einbiegen, aber sehr wohl ausfahren darf. Die Widmung des Anschlussbereichs Blumenstraße an die St 2093 solle noch erfolgen, erklärte Schrank. Was die Anmerkungen der Handwerkskammer betrifft, so sei festzuhalten, „dass die Wohnbebauungen nördlich der Blumenstraße größtenteils realisiert wurden und somit davon ausgegangen werden kann, dass dies bereits im Genehmigungsverfahren beziehungsweise bei Antrag der Bauvorhaben berücksichtigt wurde.“
Kosten betragen
rund 16000 Euro
Insgesamt ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Bebauungsplan. Ein erneutes Verfahren sei somit nicht erforderlich, resümierte Schrank.
Bürgermeister Simon Frank (ZfA) wies noch auf die finanziellen Auswirkungen hin. Die Kosten für die Planung, Bebauungsplanänderung, die Schalltechnische Untersuchung und die rechtliche Beratung beliefen sich auf insgesamt circa 16100 Euro.
Wolf Neelsen (Bündnis 90/Grüne) merkte an, er habe schon beim letzten Mal dagegen gestimmt und werde auch dieses Mal dagegen votieren. Er sehe die geplante Ortsrandbegrünung nach wie vor kritisch. Schrank verwies auf die Festsetzungen des seit 2016 rechtskräftigen Bebauungsplans. Dem abschließenden Beschlussvorschlag, der Abwägung zuzustimmen und die dritte Änderung des Bebauungsplanes als Satzung zu genehmigen, folgte das Gremium mit großer Mehrheit. Allein Wolf Nielsen und seine Fraktionskollegin Claudia Hess stimmten dagegen.