Haifischzähne an Kreuzungen geplant

von Redaktion

Gemeinderat Obing blickt auf Einwohnerzahlen und Ortsentwicklung

Obing – Franz Linner wies in der Sitzung auf den schlechten Zustand der Gemeindeverbindungsstraße Großbergham-Landertsham hin und bat um umgehende Behebung. Erster Bürgermeister Josef Huber informierte, dass Angebote für eine Bankettsanierung eingeholt werden und die Ausführung vorgesehen ist.

In der Bürgersprechstunde kam das Thema „Sicherer Schulweg“ zur Sprache, speziell „Haifischzähne“ als Straßenmarkierungen an Kreuzungen. Erster Bürgermeister Josef Huber (FW) gab dazu vorab unter Verschiedenes einen Sachstandsbericht.

Er erläuterte den Werdegang vom Antragseingang bis heute und legte Auszüge aus dem Ortsplan Obing mit den vom Arbeitskreis vorgeschlagenen, eingezeichneten Bereichen vor.

Ruf nach mehr
Markierungen

Ein „Zahn“ kostet circa zehn Euro; die Markierungen sollen an Rechts-vor-links-Kreuzungen angebracht werden. Aus dem Gemeinderat kamen Anregungen, dass die Markierungen künftig auch in anderen Bereichen nötig sein könnten und je nach Aufbringungsart regelmäßige Erneuerungen erforderlich seien. Zur Erneuerung des Tartanplatzes bei der Grund- und Mittelschule Obing informierte Erster Bürgermeister Huber, dass die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 8. April 2025 Fördermittel von 101000 Euro für die Sanierung des Allwetterplatzes in Aussicht gestellt hat. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 251624 Euro. Das Ausschreibungsverfahren läuft; nach der Submission ist die Vergabe der Arbeiten vorgesehen. Die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Obing ist derzeit zur turnusmäßigen Inspektion in der Werkstatt, informierte der Bürgermeister. Die Karlsruher Firma stellte der Obinger Wehr eine Ersatzleiter zur Verfügung. Außerdem ist der Umbau des Rüstwagens mit neuem Aufbau und hydraulischer Bühne abgeschlossen. Erster Bürgermeister Huber informierte weiter, dass der Zensus 2022 die Einwohnerzahl der Gemeinde um 230 auf 4243 korrigierte. „Nun haben wir wieder 89 Einwohner mehr“, sagte Huber. Der aktuelle Einwohnerstand ist 4332.

Die Bebauungspläne „Dorfzentrum Obing-Süd“ und „Obing-Süd-Ost“ werden zum „Bebauungsplan Dorfzentrum Obing-Süd-II“ zusammengefasst. Im Februar wurde die Änderung des Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Süd“ beschlossen und der Entwurf gebilligt. Die öffentliche Auslegung wurde vorzeitig beendet, da der Umgriff erneut angepasst werden sollte. Der Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Süd“ weist ein Mischgebiet aus: Wohnen mit Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Ortszentrum werden zunehmend Gewerbeflächen in Wohnraum umgewandelt, was der rechtsverbindliche Bebauungsplan nicht unterbindet. Dadurch droht das Mischgebiet zu einem Wohngebiet zu „kippen“. Um dies zu verhindern, muss der Bebauungsplan geändert werden, sodass in Teilbereichen nur Gewerbenutzung zulässig ist. Voraussetzung sind „besondere städtebauliche Gründe“, die gegeben sind, um gewachsene Strukturen zu erhalten und einer Verödung des Ortskerns entgegenzuwirken. Der gesamte Geltungsbereich soll als „Urbanes Gebiet“ (MU) festgesetzt werden. Hier muss die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein, was einem Kippen des Mischgebiets entgegenwirkt.

In die Änderung sollen auch die Grundstücke um Schule, Sporthalle und Sportanlage aufgenommen werden, um die für das Urbane Gebiet nötige Mischung zu erreichen.

Simon Voit (Obinger Bürgerliste), Dritter Bürgermeister, fragte, ob der Bereich der Gewächshäuser der Gärtnerei in Wohnraum umgewandelt werden könnte, da dieser Bereich nicht extra gekennzeichnet ist. Erster Bürgermeister Huber bestätigte, dass die Gewächshausflächen im Geltungsbereich liegen, jedoch nicht das Hauptgebäude.

Das Gremium entschied einstimmig. Die Unterlagen sind im Internet veröffentlicht; Behörden und Träger öffentlicher Belange werden beteiligt. Der neue Bebauungsplan heißt zur besseren Übersicht „Dorfzentrum Obing-Süd II“.

Keine Zustimmung gab es zur Erhöhung der seitlichen Wandhöhe im Bebauungsplan „Pfaffing-Großfeld Erweiterung“. Mit neun zu drei Stimmen schlossen sich die Ratsmitglieder den Vorgaben des Landratsamtes an und entschieden gegen eine Erhöhung der seitlichen Wandhöhe.

Im Bebauungsplan „Pfaffing-Großfeld Erweiterung“ ist die maximale seitliche Wandhöhe mit 6,30 Metern festgesetzt. Der Eigentümer der Parzelle eins beantragt eine Erhöhung um 30 Zentimeter. Begründung: effizientere Raumnutzung im Dachgeschoss.

Kein besonderer
Einzelfall

Da der Bebauungsplan von August 2024 neu ist und keine offensichtlichen Mängel enthält, äußerte das Landratsamt Traunstein auf Anfrage vom Februar 2025, dass eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt wird, da kein besonderer Einzelfall erkennbar sei, der eine Befreiung rechtfertige.

Bei Erfordernis wegen Hochwassergefahr sind entsprechende Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Auch für Gemeinderatsmitglied Armin Plank (PAO) ist der Bebauungsplan stimmig; 30 Zentimeter Erhöhung brächten keine wesentliche Verbesserung. Abgelehnt wurde auch die Anfrage zur Erweiterung der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung Honau im Bereich des Flurstücks 4201. Dort wäre ein Wohnhaus geplant. emk

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