Großkarolineneld – Der Bauausschuss von Großkarolineneld hatte in seiner jüngsten Sitzung eine ganze Reihe von Bauthemen zu erörtern. So zum Beispiel in der Gemarkung Tattenhausen in Hub 31 den Bauantrag für einen Teilabbruch und Neubau des Wohnteils eines landwirtschaftlichen Anwesens. Gleichzeitig ist hier eine Erweiterung der Maschinenhalle und der Wirtschaftsgebäude mit Einbau einer Hackschnitzelheizung vorgesehen. Da sich auf dem Grundstück auch ein Austragshaus befindet, ist die vorgesehene Realisierung von zwei Wohneinheiten durch Neubau des Wohnteils allerdings nicht zulässig. Deshalb konnte hier das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag nicht erteilt werden (7:0).
Der Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager-, Berge- und Maschinenhalle in Großkarolinenfeld, Ried, mit den Maßen 17 mal 49 Meter und einer Wandhöhe von 5,59 Meter war als Nächstes an der Reihe. Unter der Bedingung, dass die Niederschlagswasserbeseitigung privat ordnungsgemäß erfolgt, weil das Grundstück dauerhaft nicht durch gemeindliche Kanalleitungen erschlossen ist, wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig (7:0) hergestellt. Das Landratsamt wurde aber gebeten, den Wasser- und Bodenverband Aschach aufgrund der Nähe des Vorhabens zum „Großen Moosgraben“ zu beteiligen.
Auch für den Bauantrag für die Teilüberdachung eines bestehenden landwirtschaftlichen Fahrsilos zum Einbau einer Hackschnitzelheizung in Tattenhausen, Vogl 1, wurde einvernehmlich (7:0) das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Auch hier Bedingung: Niederschlagswasserbeseitigung und Einschaltung des Wasserbeschaffungsverbandes Jarezöd. Gemeindliches Einvernehmen (7:0) gab es zudem für den Antrag auf isolierte Befreiung für den Bau eines Schwimmbeckens/Pools in den Maßen sechs mal drei mal 1,5 Meter am Dahlienweg 21.
Der Bauantrag für den Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudes und Wiederaufbau als Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten einschließlich Neubau eines Carports in der Gemarkung Tattenhausen, Grafinger Straße 3 wurde anschließend behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls einstimmig hergestellt. Bedingung: Sicherstellung der Wasserversorgung über den Wasserbeschaffungsverband Tattenhausen und Niederschlagswasserbeseitigung wie bisher für den Bestand privat. Zudem wurde angeregt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am Verfahren zu beteiligen.ws