Neue Rahmenbedingungen

von Redaktion

Obinger Gemeinderat diskutiert Windkraftanlagen – Anschluss an Harpfinger Gruppe

Obing – Mit Windkraft hat sich der Obinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst. Zu diesem Thema kamen viele Zuhörer in den Rathaussaal. Nachdem der Regionale Planungsverband Südostoberbayern potenzielle Flächen, die für die Aufstellung für Windräder infrage kommen, erarbeitet hat, hat nun der Obinger Gemeinderat darüber diskutiert und Rahmenbedingungen dafür aufgestellt.

Stellungnahme
bis zum 6. Juni

Auch schon in Rott, Ramerberg und Edling war die sogenannte „16. Teilfortschreibung Energieversorgung – Windkraft“ bereits auf der Tagesordnung. In diesem Zuge sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung neu gefasst werden. Der Obinger Gemeinderat diskutierte die einzelnen Schutzgüter aus dem vom Landesentwicklungsprogramm (LEP) veröffentlichten Umweltbericht. Dabei soll sich das Gremium zu einigen Punkten äußern. Wie aus der auf der Website des Regionalen Planungsverbandes eingestellten Tekturkarte ersichtlich ist, handelt es sich für Obing um die Gebiete W94, W95, W96, W105 und W106. Bis zum 6. Juni haben die Gemeinden Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. In zukünftigen Vorranggebieten können Windkraftanlagen baurechtlich bevorzugt werden. Im Rahmen der 16. Fortschreibung ergeben sich 144 Vorranggebiete für die Region Südostoberbayern. Der Gemeinderat diskutierte die einzelnen Schutzgüter aus dem vom LEP veröffentlichten Umweltbericht.

Gemeinderat Rupert Freiberger (CSU) veranschaulichte mithilfe von einigen Fotomontagen, wie sich die Errichtung eines Windrades hinsichtlich Größe und Abstand auf die Umgebung auswirken könnte. Gemeinderat Hans Schloder (FW) sieht wenig Chancen für eine Änderung der Abstände, wenn diese eine gesetzliche Grundlage für Schutzgut-Regelungen darstellen. Dritte Bürgermeisterin Franziska Mayer (CSU) sprach sich auch dafür aus, dass die Abstandsfläche generell auf 800 Meter festgelegt werden soll, um eine Gleichheit für alle Bürger zu gewährleisten.

Mit einer Mehrheit von 12:4 sprach sich das Gremium dafür aus, dass im Beurteilungsbereich „Schutzgut Mensch – Sicherung der Lebensgrundlagen“ für die unterschiedlichen Abstandsflächen zu Wohnnutzung (800 Meter zu Wohnbauflächen und 500 Meter im Außenbereich) eine Gleichstellung von mindestens 800 Meter angesetzt wird.

Mit einem Abstimmungsergebnis von 13:3 sprachen sich die Räte im Beurteilungsbereich „Schutzgut Wasser“ dafür aus, dass sich die Gemeinde Obing der Stellungnahme des Zweckverbands Harpfinger Gruppe anschließt. Im Vorfeld hat Bürgermeister Sepp Huber (FW) die Stellungnahme des Zweckverbandes vorgelesen.

Verzicht auf
Architektenbüro

Zum Beurteilungsbereich „Schutzgut Luft und Klima“ soll entsprechend dem Abstimmungsergebnis 10:6 eine positive Stellungnahme formuliert werden. Die Forcierung von erneuerbaren Energien, in diesem Fall Windkraftanlagen, trage positiv zur Luft und zum Klima bei, wie sich das Gemeinderatsmitglied Korbinian Stettwieser (PAO) vor Abstimmung zu diesem Punkt äußerte. Außerdem einigte sich das Gremium, auf die Einschaltung eines Architektenbüros zur Ausarbeitung der Stellungnahmen zu verzichten. emk

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