Bauausschuss lehnt Flüchtlingsheim ab

von Redaktion

Das ehemalige Gasthaus Berghupferl soll zur Flüchtlingsunterkunft werden. Doch die Art und Weise, wie die Anwohner davon erfuhren, gefiel den Oberaudorfer Gemeinderäten gar nicht und sie lehnte den Antrag zur Nutzungsänderung ab. Aber können die Pläne dadurch verhindert werden?

Oberaudorf – Die Reaktionen auf das neue Flüchtlingsheim in Oberaudorf waren heftig. Die Anwohner rund um die Sudelfeldstraße 12 erfuhren teils erst über die Zeitung von den neuen Nachbarn. Und auch der Oberaudorfer Bauausschuss war nicht begeistert davon, erst über einen Antrag zur sogenannten „temporären Nutzungsänderung“ eingeweiht zu werden. Denn konkret bedeutet das, dass der Eigentümer des Geländes bereits einen Mietvertrag mit dem Rosenheimer Landratsamt abgeschlossen hat, der das ehemalige Berghupferl für die kommenden fünf Jahre zur Flüchtlingsunterkunft werden lässt.  

Damit das passieren kann, brauchte es allerdings die Zustimmung der Gemeinde. Der Bauausschuss lehnte den Antrag der Nutzungsänderung jedoch einstimmig ab. Doch was bedeutet das jetzt für die bestehenden Pläne? 

Aus den Antworten des Landratsamts geht hervor, dass der Einspruch aus Oberaudorf die Umnutzung zwar verzögern, aber voraussichtlich nicht verhindern wird. Denn: „Das Landratsamt Rosenheim ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Entscheidung über den Bauantrag zuständig”, erklärt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Rosenheimer Landratsamts. 

Das bedeutet, dass Oberaudorf im Rahmen des Genehmigungsplans zwar beteiligt wird, aber nicht als letzte Instanz über das Gebäude entscheidet. Sollte die Gemeinde, wie in diesem Fall, das Einvernehmen nicht erteilen, prüft das Landratsamt, ob diese Verweigerung aus rechtlichen Gründen zulässig ist. „Ist dies nicht der Fall, kann das Landratsamt das rechtswidrig versagte Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. Vor diesem Schritt ist die Gemeinde aber nochmals anzuhören”, erklärt Gaßner-Nickl. Heißt übersetzt, wenn es keine rechtlichen Mängel an dem Bauantrag gibt, hat die Gemeinde kein Mitspracherecht.

Wie der Oberaudorfer Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt allerdings betonte, ist die neue Nutzung des ehemaligen Gasthofs im Rahmen der Flüchtlingsverteilung nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ rein rechtlich angemessen. Dementsprechend wird die Gemeinde nun von der Aufsichtsbehörde dazu aufgefordert werden, die Genehmigung zu erteilen. „Die Frist dafür beträgt in der Regel vier Wochen“, heißt es vonseiten des Landratsamtes. Sollten sich die Oberaudorfer erneut weigern, könnte das Landratsamt die Baugenehmigung daraufhin trotzdem erteilen. 

„Kommunikationsstil
verbessern“

Darüber war sich der Oberaudorfer Ausschuss jedoch völlig im Klaren. „Mit einer Verzögerung der Genehmigung wollen wir das Vorhaben nicht verhindern, sondern nur dem Landratsamt Zeit schaffen, seinen Kommunikationsstil zu verbessern”, meint Bernhardt. Ihm wäre es am liebsten, sich mit Landrat Otto Lederer und allen Betroffenen im ehemaligen Berghupferl zu treffen, um die bestmögliche Umsetzung gemeinsam zu besprechen.

„Die Planungen in diese Richtung laufen”, wie Gaßner-Nickl auf OVB-Nachfrage bestätigt. Man sei demnach dabei, einen passenden Termin zu finden – wenn möglich, noch vor Ende der vierwöchigen Frist. 

Artikel 6 von 11