Kritik an Tunnelprojekt für Brenner-Zulauf

von Redaktion

Gemeinde besteht auf mehr Schutz – Bahn will erst Scoping-Verfahren durchziehen

Nußdorf – In der jüngsten Sitzung des Nußdorfer Gemeinderats informierte Bürgermeisterin Susanne Grandauer (FWG/CSU) über den aktuellen Stand des Scoping-Verfahrens für den Brenner-Nordzulauf – ein zentrales Element im frühen Planungsprozess, das den Untersuchungsrahmen für die spätere Umweltverträglichkeitsprüfung festlegt.

Alle relevanten Behörden, Verbände und sogenannten Träger öffentlicher Belange – darunter auch die Gemeinde Nußdorf – waren dabei aufgefordert, ihre Hinweise und Bedenken einzubringen. Bereits im Oktober 2024 hatte der Gemeinderat einstimmig eine umfassende Stellungnahme beschlossen, in der konkrete Nachforderungen zum geplanten Tunnelbau unter dem Gemeindegebiet formuliert wurden.

Besonders kritisch bewertet die Gemeinde das Fehlen klarer Angaben zu Baustelleneinrichtungsflächen, Deponien sowie zur Handhabung des Aushubs und möglicher Schadstoffbelastungen. Diese Aspekte müssten bereits jetzt in die Umweltverträglichkeitsprüfung einfließen, so die Forderung aus Nußdorf. Einen besonderen Stellenwert nehmen die örtlichen Trinkwasserschutzgebiete Hofpoint-Guggenau und Sulzberg ein, deren Gefährdung während Bau und Betrieb des Projekts sorgfältig geprüft werden müssten. Auch die Einhaltung internationaler Umweltstandards wie der Alpenkonvention und der FFH-Richtlinie wird von der Gemeinde angemahnt.

Neben dem Schutz von Wasser, Natur und Landschaft steht auch der Lärmschutz im Fokus. Die erwarteten Schallbelastungen am südlichen Tunnelende bei Kirnstein könnten sich durch das Gebirgstal bis in höher gelegene Wohngebiete ausbreiten. Ebenso wird auf eine drohende zusätzliche Verkehrsbelastung durch den Baustellenbetrieb hingewiesen, für die die Gemeinde tragfähige Entlastungskonzepte einfordert.

In einer Erwiderung hat die DB InfraGO AG auf die Forderungen der Gemeinde mit Zurückhaltung reagiert. Man verwies auf den noch frühen Planungsstand und sah aktuell keinen Änderungsbedarf bei Methodik oder Untersuchungsräumen im laufenden Scoping-Verfahren. Aus Sicht des Vorhabenträgers sollen vertiefende Gutachten und konkrete Schutzmaßnahmen erst im nachfolgenden Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren erfolgen. Eine Änderung der Scoping-Unterlagen lehnt die Bahn daher derzeit ab.

Die Gemeinde wird ihre Bedenken in das weitere Verfahren einbringen, wie in der Sitzung deutlich wurde. Außerdem setzt sie auch auf das kommende Planfeststellungsverfahren, in dem detaillierte Fachgutachten vorgelegt, Einwände der Öffentlichkeit geprüft und verbindliche Auflagen zum Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur festgelegt werden können.stv

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