Pittenhart – Die Beratung und Beschlussfassung zur 16. Teilfortschreibung Energieversorgung – Windkraft zog in der jüngsten Gemeinderatssitzung einige Zuhörer an.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern beschloss die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung – Windenergie“. Dabei sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung neu gefasst und die bisherigen vollständig aufgehoben werden. Der Gemeinderat diskutierte die Schutzgüter aus dem Umweltbericht des Landesentwicklungsprogramms (LEP).
Stellungnahmen
zum Regionalplan
Zu einigen Punkten sollen Stellungnahmen zum Regionalplan erfolgen. Laut Tekturkarte auf der Website des Regionalen Planungsverbandes (www.region-suedostoberbayern.bayern.de/16-fortschreibung) handelt es sich für die Gemeinde Pittenhart um die Gebiete W107 und W108.
Bis zum 6. Juni 2025 konnten Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen der Teilfortschreibung schriftlich oder elektronisch über die Websites des Regionalen Planungsverbandes (www.region-suedostoberbayern.bayern.de > Regionalplan > Fortschreibungen > 16. Fortschreibung) oder der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de > Service > Raumordnung, Landes- und Regionalplanung > Regionalplanung > Südostoberbayern > Laufende Fortschreibungen des Regionalplans Südostoberbayern) beim Regionalen Planungsverband Südostoberbayern eingereicht werden.
Hintergrund ist die Anpassung an das am 16. Mai 2023 geänderte Landesentwicklungsprogramm (LEP). Dieses gibt vor, in jedem Regionalplan Vorranggebiete für Windenergieanlagen im nötigen Umfang festzulegen. Rechtlich bedeutet die Erreichung der Flächenziele, dass Windenergieanlagen in Vorranggebieten baurechtlich privilegiert sind. Die 16. Fortschreibung weist für Südostoberbayern 144 Vorranggebiete mit circa 10.153 Hektar (ca. 1,9 % Flächenanteil) aus. Dabei sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung neu gefasst und die bisherigen vollständig aufgehoben werden.
Im Gemeinderat Pittenhart gab es eine angeregte Diskussion. Es wurde erwähnt, dass Pittenhart bereits vor Jahren eine qualifizierte Stellungnahme abgab. Gemeinderat Robert Stecher (CSU) kritisierte, dass bessere Standorte wie Höhenberg durch wesentlich schlechtere ersetzt würden. Hinsichtlich Dorfentwicklung und geringerer Höhenlage sehe Stecher die Gebiete westlich des Dorfes negativ.
Das Gremium beschloss einstimmig, die Standorte W108 und W107 westlich des Dorfes Pittenhart aus dem Plan zu nehmen und durch den früheren gemeindlichen Vorschlag Höhenberg zu ersetzen. Zweiter Bürgermeister Reinhard Schreiner (CSU) lehnte die westlich des Dorfes vorgesehenen Standorte ebenfalls ab, da er Nachteile für die künftige Siedlungserweiterung bezüglich der Abstandsmaße sah. Schreiner hielt aussagekräftige Argumente für erforderlich, um Gebietsänderungen zu erreichen. Monika Lex (FW) wies darauf hin, dass es sich um eine Stellungnahme handle und Gebietsänderungen fundiert begründet werden müssten.
Arbeitsintensiv
und nicht erfolgreich
Die Argumentationsausarbeitung sei für die Verwaltung sehr arbeitsintensiv und möglicherweise nicht erfolgreich. Die Räte sprachen sich einheitlich dafür aus, sich beim „Schutzgut Wasser“ der Stellungnahme des Zweckverbands Harpfinger Gruppe anzuschließen. Zuvor hatte Bürgermeister Sepp Reithmeier (CSU) dessen Stellungnahme vorgelesen. Die Verwaltung wurde beauftragt, fristgerecht eine Stellungnahme abzugeben, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf die letzte gemeindliche Stellungnahme.