„Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung wieder am Anfang“

von Redaktion

Eggstätter Gemeinderat bespricht Sachstand des Regionalwerks Rosenheim – Bürgermeister Christoph Kraus unzufrieden

Eggstätt – „Es ärgert mich“, erklärte Bürgermeister Christoph Kraus (FBE), als er den Eggstätter Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung auf den neuesten Stand bezüglich kommunaler Wärmeplanung brachte.

Der Gemeinderat beschäftigt sich seit Längerem intensiv mit diesem Vorhaben. In einem Regionalwerk Rosenheim wollte man – zusammen mit anderen interessierten Landkreisgemeinden und der Stadt Rosenheim – die Interessen bündeln. Um das Gremium auf den neuesten Stand zu bringen und den Grund für seine ungute Stimmung zu begründen, fasste der Bürgermeister der Hartseegemeinde die Chronologie zusammen.

Im Januar 2023 war das Konzept Regionalwerk Rosenheim erstmals vorgestellt worden. Weitere Informationsrunden folgten, der Gemeinderat von Eggstätt hatte sich im April vergangenen Jahres schließlich für eine Teilnahme ausgesprochen.

Doch im Februar 2025 gab es eine erste Hiobsbotschaft: Die Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (AöR) ist steuerrechtlich nicht umsetzbar. Die Stadt Rosenheim scheidet aus dem Projekt aus. Der Landkreis sieht das Regionalwerk als so gut wie gescheitert an. Und zu guter Letzt habe nun der Kreistag bei seiner Sitzung beschlossen, so Kraus weiter, den Beitritt mehrheitlich zurückzustellen.

Was bedeutet das für Eggstätt? Er habe schon im vergangenen Jahr gesagt, dass es bedenklich sei, ein Regionalwerk steuerlich als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu realisieren. „Dies wurde scheinbar mittlerweile durch eine Steuerberatungsgesellschaft bestätigt.“ Der Rückzug der Stadt Rosenheim und dadurch auch des Landkreises Rosenheim lasse die Gründung eines Regionalwerks unwahrscheinlich werden. Zudem fielen durch die geänderte Geschäftsform (GmbH) alle möglichen Vorteile weg, die durch eine AöR entstanden wären.

Für Eggstätt bedeute das „konkret, dass wir gerade im Hinblick auf die Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung wieder am Anfang stehen.“ Die Gemeinde müsse nun allein auf sich gestellt die Wärmeplanung realisieren und vor allem die Kosten eigenverantwortlich tragen.

Dies sei „vor allem deshalb ärgerlich, weil Grundsatzfragen zur Rechtsform des Regionalwerks in den Augen der Verwaltung vor den Beratungen und Beschlussfassungen in den Gemeinden hätten stattfinden müssen. Immerhin wurde die Rechtsform AöR bereits in der ersten Infoveranstaltung im Februar 2023 an die Bürgermeister kommuniziert.“ Es gebe ja noch andere Regionalwerke, deutete Kraus an. Breitbrunn und Prutting seien beispielsweise Mitglieder im Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel.

Er werde sich bei den Nachbargemeinden erkundigen und den Gemeinderat auf dem Laufenden halten. elk

Artikel 1 von 11