Wohnungen und neue Arztpraxis entstehen

von Redaktion

Eggstätter Gemeinderat ebnet Weg für zwei Bauvorhaben

Eggstätt – Wohnungen und eine neue Arztpraxis sollen in Eggstätt entstehen. Damit beschäftigte sich jetzt der Gemeinderat. Für beide Bauvorhaben wurde der Weg geebnet, wenn auch auf unterschiedliche Weise.

Ein Bauwerber möchte in seinem landwirtschaftlichen Anwesen einen Teil abbrechen und dafür zwei Wohnungen einbauen. Einem Vorbescheidsantrag hatte der Gemeinderat schon im Juli 2024 zugestimmt. Unter der Bedingung, dass das Landratsamt dem Vorhaben die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit bescheinigt.

Das Landratsamt hat den Vorbescheidsantrag mittlerweile positiv beschieden. Bauamtsleiterin Regina Maier empfahl, das Baugenehmigungsverfahren unter der Bedingung anzugehen, dass die Auflagen eingehalten werden. Sie erläuterte zudem, dass die Erschließung gesichert sowie die in der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde vorgeschriebene Anzahl der Stellplätze nachgewiesen sei. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu.

Als etwas komplexer erwies sich ein zweiter Bauantrag. Demnach sollen in Eggstätts Ortsmitte ein Mehrfamilienhaus mit Arztpraxis und zwei Doppelhaushälften errichtet werden. Dafür seien allerdings mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich, erläuterte Bauamtsleiterin Maier. So sei beispielsweise die geplante Tiefgarage wesentlich größer als die Büroräume. Auch lägen die Stellplätze größtenteils außerhalb der im Bebauungsplan vorgegebenen Grenzen. Ein weiterer Knackpunkt sei zudem die Einhaltung der vorgeschriebenen Baugrenzen hinsichtlich des Baukörpers des Wohn- und Ärztehauses und des Doppelhauses.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist im Bebauungsplan Eggstätt-Süd mit 0,4 festgesetzt. Zudem seien maximal zwei Wohnungen zulässig. Kurzum: Die Vorgaben des geltenden Bebauungsplans stimmen in vielerlei Hinsicht nicht mit den Planungen des Bauwerbers überein. Die Verwaltung empfahl, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Stattdessen solle das Baurecht aber durch eine Bebauungsplanänderung möglich gemacht werden. Dabei sollen die zulässige GRZ und GFZ sowie die zulässige Nutzung und die Baugrenzen an die Planung angepasst werden. Dabei gibt die Grundflächenzahl (GRZ) an, wie viel Prozent der Fläche eines Grundstücks bebaut oder versiegelt werden dürfen. Mit der Geschossflächenzahl (GRZ) wird geregelt, wie viel Geschossfläche auf einem Grundstück im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist. Katharina Weinberger (Grüne) regte an, dem Bauwerber das Artenschutz-Merkblatt an die Hand zu geben. Gerhard Eder (ÜWG) hakte bezüglich der Barrierefreiheit nach. Dazu, so erklärte die Bauamtsleiterin, sei der Bauherr bei der Größe des Vorhabens verpflichtet. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung: Der Bauantrag erhielt das gemeindliche Einvernehmen nicht. Dafür soll durch eine Bebauungsplan Baurecht geschaffen werden. elk

Artikel 1 von 11