Gemeinderat stimmt Neubau zu

von Redaktion

Söchtenau – Nachdem ein erster Antrag im April durch das Landratsamt Rosenheim abgelehnt worden ist, stellte ein Bauwerber nach entsprechenden Rücksprachen bei den zuständigen Behörden den Bauantrag nunmehr erneut. Grund für die Ablehnung im April war die Tatsache, dass sich die Traufhöhe von 7,95 Meter beim geplanten Gebäude nach Ansicht der Baubehörde nicht in die nähere Umgebung einfügt. Die Traufhöhen der vier umliegenden Gebäude liegen zwischen 4,37 und sechs Metern. Nach einer erneuten Prüfung hat das Landratsamt mittlerweile entschieden, dass nunmehr der angrenzende Bebauungsplan Nr. 30 „Schwabering Ost“ mit größeren Gebäudehöhen zur Beurteilung herangezogen wird. Durch diese Heranziehung kann der auf 7,70 Meter reduzierten neuen Traufhöhe zugestimmt werden. Aufgrund dieser geänderten Beurteilung des Landratsamtes erteilten die Söchtenauer Gemeinderäte dem Antrag, wie auch bereits dem Erstantrag, mit 11:0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen. böp

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