Samerberg – In der April-Sitzung des Gemeinderats wurde der Antrag auf Tempo 30 innerhalb aller Ortschaften der Gemeinde gestellt – gleich dem Beispiel in der Nachbarsgemeinde Rohrdorf.
Die Mitglieder des Gemeinderats waren grundsätzlich nicht abgeneigt. Die Verkehrssicherheit gerade für Kinder, Fußgänger und Fahrradfahrer spiele schließlich eine große Rolle. Bürgermeister Georg Huber betonte jedoch, dass eigentlich schon in mehr als zwei Drittel der Ortsteile am Samerberg bereits Tempo 30 vorgeschrieben sei. Auf Vorschlag von Bürgermeister Georg Huber und Geschäftsführer der Gemeinde, Andreas Müllinger, wurde der Sachverhalt nun an die Polizeiinspektion Brannenburg sowie ans Landratsamt Rosenheim zur rechtlichen Prüfung weitergeleitet. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde nun das Ergebnis vorgestellt.
Grundsätzlich greife in erster Linie die Straßenverkehrsordnung, berichtete Andreas Müllinger. Diese besagt ein Tempolimit 50 innerhalb geschlossener Ortschaften, nicht jedoch bei Weilern. Weiler sind durch grüne Schilder mit gelber Schrift gekennzeichnet. Bei besonderen Gefahrensituationen, zum Beispiel an unübersichtlichen Stellen, oder in der Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern oder Ähnlichem könne eine 30er-Zone errichtet werden. Dafür benötige man jedoch immer einen triftigen Grund und müsse den jeweiligen Fall auch nochmals durch die Straßenverkehrsbehörden prüfen lassen. Eine willkürliche Temporegulierung, wie in der Gemeinde Rohrdorf, die an allen Ortsschildern auf Tempo 30 im gesamten Ortsgebiet hinweist, sei rechtlich nicht zulässig, so Müllinger. Bürgermeister Huber kam zum Resümee, dass die generelle Temporegulierung auf 30 km/h am Samerberg nicht machbar sei, fallbezogen aber weiter jede Notwendigkeit geprüft werde. dei