Söchtenau – Der Freistaat hat neue Regelungen zu Kfz-Stellplatzsatzungen getroffen. In diesem Zusammenhang sind bisherige Satzungen bis 30. September zu überarbeiten und danach neu in Kraft zu setzen. Der Bayerische Gemeindetag hat eine Mustersatzung erstellt, anhand derer die Verwaltung eine neue Satzung ausgearbeitet hat. Die Anzahl der geforderten Stellplätze entspricht dabei den Höchstzahlen der gesetzlichen Regelungen in der Garagen-Stellplatzverordnung. Darin werden beispielsweise pro Wohnung zwei Stellplätze gefordert. Bei Läden muss für jeweils 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Stellplatz geschaffen werden, bei Gaststätten ist ein Stellplatz für zehn Quadratmeter Gastfläche erforderlich. Laut dem Entwurf der Verwaltung, den Zweiter Bürgermeister Marco Binder in der jüngsten Sitzung den Söchtenauer Gemeinderäten vorstellte, haben Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen Vorrang. Das Gremium war einstimmig für den Entwurf und beschloss, die Satzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erlassen.böp