Abfuhr vom Eisenbahn-Bundesamt

von Redaktion

Wie sich Stephanskirchen weiter gegen Brenner-Nordzulauf wehrt

Stephanskirchen – Seit Längerem ist es still geworden um das Thema, das die Region bewegt wie kaum ein anderes: der Brenner-Nordzulauf (BNZ). Denn derzeit scheint es viele Fragezeichen rund um das Großprojekt zu geben. „Weiterhin ist vieles ungewiss“, betonte Stephanskirchens Bürgermeister Karl Mair bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.

Dabei bezog er sich auf den Koalitionsvertrag der im Februar gewählten Bundesregierung von CDU/CSU und SPD. Denn während die Ampel den BNZ explizit und mit oberster Priorität in ihrem Koalitionsvertrag hatte, seien die Pläne der neuen Regierung eher allgemein gehalten: „Es heißt, es werde am Verkehrswegeplan 2030 festgehalten“, so Mair.

Festhalten
am Vorgehen

Frei nach dem Motto „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ feuerten Medienberichte die Gerüchteküche an, die Deutsche Bahn wolle mehrere Großprojekte pausieren – darunter auch den Brenner-Nordzulauf. Wie sich auf OVB-Anfrage aber herausstellte, sind Berichte über einen angeblichen Stopp mehrerer Neu- und Ausbauvorhaben nicht zutreffend. Was aber feststeht: Die Abstimmung des Bundestags, die sogenannte „parlamentarische Befassung“, die für 2025 angesetzt war, ist auf einen unbekannten Zeitpunkt verschoben.

Da das Bahnprojekt im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert ist, hält auch die Gemeinde Stephanskirchen an ihrem Vorgehen gegen das Riesenprojekt fest. Zuletzt im Rahmen des Scoping-Verfahrens. Zur Erinnerung: Beim sogenannten Scoping geht es um den Planungsschritt, in dem die Bereiche und Methoden für die spätere Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt werden. Und da die Gemeinde diesbezüglich einiges zu beanstanden hatte, bezog sie im September 2024 Stellung gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt. Gefordert wurden Nachbesserungen der Planungsunterlagen und die genaue Untersuchung der Auswirkungen der Neubautrasse mit Tunnelportalen, Baustelleneinrichtungen und Verladebahnhöfen auf Gesundheit und Wohnen, Wald, Grundwasser und Kulturlandschaft.

Am 14. Mai 2025 kam nun die Antwort, wie Mair verkündete. „Die Behörde weist alle Forderungen unsererseits zurück“, so der Bürgermeister. Die Gemeinde habe jetzt Zeit, erneut Stellung zu beziehen. Inzwischen sei der Entwurf fertig.

Im Wesentlichen hat sich an der Haltung der Gemeinde nichts verändert. „Die Gemeinde Stephanskirchen lehnt das Vorhaben nach wie vor unverändert ab und bekräftigt die wichtigsten Punkte und Forderungen bezüglich des Scoping-Verfahrens, wie sie sie im September 2024 bereits öffentlich gemacht hat“, erklärt Pressesprecherin Regina Falk auf Nachfrage des OVB.

So fordert die Gemeinde nach wie vor eine Prüfung der Alternativen: die Prüfung der Ausbaufähigkeit der Bestandsstrecke München-Rosenheim-Kufstein. Ein wesentlicher Kritikpunkt bleibt auch die fehlende bauliche und betriebliche Konzeption des geplanten Verladebahnhofs zwischen Eitzing und Baierbach sowie die unvollständigen zeichnerischen Darstellungen in den Anlagen der Scoping-Unterlagen.

Auch das Thema Trinkwasserqualität bereitet den Stephanskirchenern Sorge. Denn die Gemeinde befindet sich gerade mitten im Aufbau einer eigenen Trinkwasserversorgung und nimmt dafür auch ordentlich Geld in die Hand. 3,8 Millionen Euro sind für den Ausbau veranschlagt.

Aufgrund der Nähe zum geplanten Trinkwasserschutzgebiet Ödenwald befürchtet die Gemeinde negative Auswirkungen auf das Trinkwasser. Gleiches gilt für den Mineralwasserabfüllbetrieb der St. Leonhardsquelle. Die Gemeinde fordert deshalb vertiefende Untersuchungen, so Falk. Außerdem soll der Untersuchungsraum auf 1000 Meter beidseits der Trasse erweitert werden.

Insbesondere im Hinblick auf das Tunnelportal in Innleiten fordert die Gemeinde vertiefende Untersuchungen in den Bereichen Naturschutz und Denkmalschutz. Neben dem Landschaftsschutzgebiet Inntal und dem FFH-Schutzgebiet in unmittelbarer Nähe befinden sich dort auch das Schloss Innleiten sowie historische Funde aus der Römerzeit.

Des Weiteren fehlen in den Scoping-Unterlagen Baustelleneinrichtungsflächen und Rettungszufahrten. Auch die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen der Tunnelbauwerke werden nicht thematisiert.

Blick auf
Schutzgebiet

Nicht zu vernachlässigen ist auch das Schutzgebiet rund um den Simssee. Insbesondere das Südufer, das weiträumig aus Mooren besteht und ebenfalls als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, befindet sich in unmittelbarer Nähe der Trasse. „Außerdem wird darauf hingewiesen, dass in den Unterlagen Schächte eingezeichnet sind, deren Funktion nicht beschrieben ist“, erklärt Falk.

Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf einstimmig zu. Die Stellungnahme wird in dieser Form dem Eisenbahn-Bundesamt vorgelegt.

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