Eggstätt – Oberndorf – Intensiv debattiert wurde über den Antrag einer Änderung beziehungsweise Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Oberndorf. In dem südlich vom Hauptort Eggstätt gelegenen Ortsteil sollen drei Flurnummern veräußert werden, erklärte Bauamtsleiterin Regina Maier. Allerdings unter der Bedingung, dass eine Flurnummer für ein Doppelhaus, also zwei zu vergebende Einheiten, an Käufer veräußert werden, die die Gemeinde im Rahmen der Auswahlkriterien für das Einheimischenmodell nach billigem Ermessen bestimmt hat.
Für die beiden anderen Grundstücke soll eine 20-Jahresbindung an Erstwohnsitznehmende ab Nutzungsaufnahmedatum festgelegt werden. Zugleich stellt der Antragsteller der Gemeinde eine Fläche von circa 200 Quadratmetern zur zweckgebundenen Errichtung eines Löschwasserbehälters zur Versorgung des Ortsteils für den abwehrenden Brandschutz zur Verfügung. Der Preis für diese Fläche richte sich nach dem derzeit gültigen Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen. Maier betonte, dass die Gemeinde keinen Grund erwerben werde, sondern lediglich das Bestimmungsrecht bezüglich der Nutzung ausübe. Zudem entstehen für die Gemeinde mit diesem Modell keine Kosten für den Bauplatz für Einheimische.
Sie hielt fest, dass Oberndorf ein Haufendorf sei und dass eine Lösung für den abwehrenden Brandschutz geboten sei. Es gebe in Oberndorf drei Hydranten und den Notverbund mit der Nachbargemeinde Breitbrunn. Früher habe es einmal einen Löschteich gegeben, den die Gemeinde aber nur gepachtet habe. Später sei der Grund zugefüllt, veräußert und bebaut worden. Seitdem wurde nichts mehr gemacht. All das sei aber alles Lange vor ihrer Zeit gewesen.
Marianne Schönhuber (ÜWG) befand: „Die letzten 20 Jahre wurde doch auch nicht darüber geredet.“ Stefan Maier (FBE) forderte, dass die Gemeinde etwas vom Grundstücksdeal haben müsse. Wenn der Zweite Bürgermeister hier Grund veräußere, könnte das auch irgendwann auf die Gemeinde zurückfallen. Auf seine Nachfrage, wer sich das Modell ausgedacht habe, erklärte Bauamtsleiterin Maier, dass das auf ihrem Mist gewachsen sei. Gerhard Eder (ÜWG) begrüßte das Vorhaben. Katharina Weinberger (Grüne) äußerte sich ähnlich. Man müsse innovativ werden, sie sehe das Angebot als „gelungene Ortsabrundung… und eine Riesenchance.“
Bauamtsleiterin Maier sagte, dass vorgesehen sei, das Aufstellungsverfahren parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen zu lassen. Man könnte aber auch den Antrag zurückstellen und alternative Optionen wie Kauf und/oder Erbpacht ausarbeiten. Geschäftsleiter Johannes Halser verwies beim Stichwort Kauf-Option auf den Haushalt, der jetzt schon auf Kante genäht sei. Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) sah das Vorhaben kritisch. Mit der Erschließung gehe der Dorfcharakter verloren. Aber es brauche einen Löschwasserbehälter. Und dass Bauland für Einheimische gewonnen werde, sei zu begrüßen. Florian Erb (FBE) forderte eine Gleichbehandlung aller Ortsteile. Ludwig Estner (CSU) meinte, dass mit dem Modell die Gemeinde „nicht schlecht“ davon komme. Christoph Stöger (Grüne) befand den Vorschlag als „stimmigen Deal“. Allerdings glaube er, dass man damit einen Präzedenzfall schaffe. Diesem Punkt stimmte Bürgermeister Kraus zu.
Für den abschließenden Beschlussvorschlag – Zustimmung zum Antrag auf Erweiterung der „Satzung Oberndorf“ zur Schaffung von Wohnbaugrundstücken zu den vorgenannten Bedingungen, Aufstellungsverfahren und Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren – stimmten bei der namentlichen Abstimmung sieben von zwölf anwesenden Gemeinderäten. Die Kosten des Verfahrens werden grundsätzlich dem Antragsteller auferlegt. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt diesbezüglich bereits vor. Die Gemeinde beteiligt sich flächenanteilsmäßig an den zukünftig entstehenden und bereits entstandenen Planungskosten. Bürgermeister Kraus, Marianne Schönhuber, Florian Erb und Stefan Maier stimmten dagegen. Zweiter Bürgermeister Hans Plank enthielt sich aufgrund persönlicher Beteiligung.elk