Kienberg/Pittenhart/Höslwang – Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Harpfinger Gruppe hat jüngst in einer öffentlichen Sitzung im Gasthaus Reiter in Frabertsham wichtige Beschlüsse zur Anpassung seiner Satzungen und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung gefasst.
Wie Verbandsvorsitzender Sepp Reithmeier betonte, wurde die Beitrags- und Gebührensatzung des Verbandes überarbeitet, ohne jedoch die Gebühren selbst zu verändern. Die Anpassung sei laut Reithmeier erforderlich gewesen, nachdem das Landratsamt Traunstein auf Basis eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes eine Änderung der textlichen Fassung gefordert hatte. Betroffen ist insbesondere die Flächenbegrenzungsregelung für übergroße Grundstücke im Beitragsteil der Satzung. Diese Regelung hatte bei der Beitragserhebung bislang kaum praktische Relevanz.
Die Satzung wurde an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages angepasst. Die Änderungen betreffen Paragraf 5 und Paragraf 15 und wurden mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die Voraussetzungen für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen bleiben unverändert. Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung, rückwirkend zum 1. Januar 2000, einschließlich entsprechender Übergangsregelungen. Nach der neuen Fassung des Paragrafen 5 Absatz 1 wird der Beitrag künftig nach Grundstücksfläche und Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Für Grundstücke ab 1500 Quadratmetern in unbebauten Gebieten wird die beitragspflichtige Fläche begrenzt, bei bebauten Grundstücken auf das Vierfache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch 1500 Quadratmeter, und bei unbebauten Grundstücken auf 1500 Quadratmeter.
Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern Windenergie hat der Zweckverband zudem auf die Bedeutung des Hochbehälters Scheitzenberg hingewiesen. Dieser liegt im geplanten Vorranggebiet W106 und versorgt rund 4000 Einwohner mit Trinkwasser. Der Verband forderte, dass bei der Planung von Windenergieanlagen die notwendigen Sicherheitsabstände zum Schutz der Wasserversorgung berücksichtigt werden.
Zur weiteren Sicherung der Trinkwasserqualität und als Investition in die Zukunft hat der Zweckverband nach eingehender Beratung beschlossen, rund 9,4 Hektar landwirtschaftliche Flächen im Bereich des Brunnens Poschen I und II bei Harpfing zu erwerben. Dies wurde bereits im Wirtschaftsplan 2025 vorgesehen.
Der Erwerb der Flächen ist laut Reithmeier notwendig, um die Versorgungssicherheit und die Qualität des Trinkwassers dauerhaft zu gewährleisten. Die Flächen werden weiterhin landwirtschaftlich genutzt und gemäß den Vorgaben des Verbandes verpachtet. Der Kauf wurde durch ein langfristiges Darlehen finanziert. Reithmeier betonte, dass die jüngste Gebührenanpassung ausschließlich der Sanierung und Erhaltung des bestehenden Leitungsnetzes diene.emk