„Auf einmal waren die Dinger da“

von Redaktion

Interview Fabian Bernhardt von der Polizei Brannenburg klärt über E-Scooter auf

Brannenburg – Die einen lieben sie, die anderen nerven sie: E-Scooter. Die elektrischen Gefährte sind handlich und bringen einen schnell von A nach B. Doch welche Regeln muss man beachten und welche Strafen drohen? Fabian Bernhardt, der stellvertretende Dienststellenleiter der Brannenburger Polizei, klärt auf.

Standen Sie selbst mal auf einem E-Scooter?

Tatsächlich noch nicht. Ich bin schon mal Segway gefahren. Das geht auch in die Richtung, aber auf einem E-Scooter stand ich nicht.

Die E-Scooter wurden recht schnell eingeführt.

Was mich betrifft, kann ich das bestätigen. Auf einmal war das Ding da. Es war schon sehr überraschend und vor allem hat mich überrascht, wie viele ihn angenommen haben. Ich habe es am Anfang ein bisschen belächelt. Ich habe mir gedacht, es gab schon mehr so Sachen, die dann wieder verschwunden sind. Wie zum Beispiel die Segways. Aber mittlerweile sind die Scooter weit vertreten und gern genutzt. Wir haben uns als Polizei sehr schnell drauf eingestellt.

Haben sich auch die Bürger gut auf die E-Scooter eingestellt?

Es herrschen oft Unsicherheiten, wenn ein neues technisches Gerät auf den Markt kommt, mit dem man am Straßenverkehr teilnehmen kann. Beim Kauf werden nicht die dazugehörigen Verkehrsregeln beigelegt. Es liegt an einem selbst als Nutzer des Fahrzeugs, sich zu erkundigen: Was darf ich, was darf ich nicht, wie kann ich mich selber schützen. Es gibt bestimmt viele Leute, die sich Gedanken machen und darum kümmern. Gleichzeitig rechne ich damit, dass da aber auch Unwissenheit besteht. Aufklärung ist immer wichtig, dass man sich selbst informiert oder die Polizei anspricht.

Was muss man beim Nutzen eines E-Scooters beachten?

Am wichtigsten ist, dass man selbst verkehrstüchtig ist. Man muss in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Da gelten die gleichen Regeln wie für einen Autofahrer, grundsätzlich sollte man nüchtern sein. Hier gilt vor allem für Fahranfänger der Artikel 24c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet: Ich habe gerade meinen Führerschein gemacht und nur ein Bier getrunken. Ich fühle mich sicher im Straßenverkehr, fahren darf ich aber trotzdem nicht, denn es gilt die 0,0-Promillegrenze. Das vergessen viele. Wenn ich bei so was erwischt werde, kann mir der Führerschein abgenommen werden.

Grundsätzlich darf man aber ohne Führerschein E-Scooter fahren?

Genau. Die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Jüngere dürfen die Scooter nicht im Straßenverkehr bewegen.

Welche Regeln gibt es im Straßenverkehr für die Roller?

Das Gerät darf nicht schneller als 20 km/h fahren. Das ist eine der Voraussetzungen. Dann muss es verkehrssicher sein: Es muss über Bremsen verfügen. Man selber muss im Idealfall den Umgang mit dem Fahrzeug üben. Außerdem darf man den E-Scooter nur alleine benutzen. Ansonsten ist noch sehr wichtig, dass ein Versicherungsschutz gegeben ist. Verstöße dagegen waren bei uns in Brannenburg in vergangener Zeit ein häufiges Problem. Genau wie bei den klassischen motorisierten Rollern muss man sich jedes Jahr eine Versicherungsplakette besorgen.

Es gab Vorfälle bei Ihnen in Brannenburg?

Das waren hauptsächlich Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. In den zwei Fällen war tatsächlich gar kein Versicherungsschutz vorhanden. Beide an einem Tag. Da haben meine Kollegen die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige geschrieben.

Wie sehen Sie, dass der Roller nicht versichert ist?

Über das Kennzeichen. Die haben immer unterschiedliche Farben für jedes Jahr, das macht es uns leicht. Es wechselt sich immer ab: grün, schwarz, blau. Wenn das Kennzeichen dann die falsche Farbe hat, oder ganz fehlt, fällt es uns sofort auf.

Brauche ich immer ein Kennzeichen beim E-Scooter?

Bei E-Scootern, die ich im öffentlichen Straßenraum bewegen will, brauche ich ein Versicherungskennzeichen. Das ist zur Absicherung, wenn durch einen Unfall Kosten entstehen. Wenn ich das Fahrzeug nur auf Privatgelände bewegen würde, dann braucht es nicht zwingend eines.

Wo darf ich mit E-Scootern fahren?

Wenn man diese Fahrzeuge im Straßenverkehr benutzt, kann man sich das vorstellen, als würde man Fahrrad fahren. Man soll die Radwege benutzen. Wenn keiner vorhanden ist, die Fahrbahn. Bei solchen Verstößen belassen wir es meistens bei einer mündlichen Verwarnung. Aber wir appellieren auch ganz klar daran, sich an die Verkehrsregeln zu halten und sich da schlauzumachen.

Welche Strafen können bei einem Verstoß auf einen zukommen?

Bei Vorschriften bezüglich des Verhaltens im Straßenverkehr ist der ganz normale Bußgeldkatalog gültig, der die StVO betrifft. Da kann man je nachdem, was man halt falsch gemacht hat, auch seine Strafe googeln. Bei manchen Verstößen sind wir in den überwiegenden Fällen auch nicht päpstlicher als der Papst. Wir verwarnen die Leute dann mündlich: Wenn Einsicht herrscht, niemand gefährdet wurde oder keine anderen Verkehrsteilnehmer betroffen sind, dann belassen wir es dabei. Es sind immer Einzelfallentscheidungen.

Wann muss man mit mehr als einer Verwarnung rechnen?

Wenn die Versicherung nicht vorhanden ist, müssen wir eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz schreiben. Und wenn das Fahrzeug getunt ist oder wenn Drogen oder Alkohol im Spiel sind, dann legen wir das der Staatsanwaltschaft vor. Die entscheiden dann in solchen Fällen, wie es weitergeht.

Was macht den Scooter gefährlich?

Diese Roller sind meiner Meinung nach gefährlicher als Fahrräder. Wir hatten Gott sei Dank keine schweren Unfälle, aber so ein Sturz ist gefährlich. Das Gleichgewicht zu halten, sollte dabei nicht unterschätzt werden. Wenn man beim Abbiegen ein Handzeichen gibt, dann wird das Ganze doch ein bisschen wackelig. Ansonsten appelliere ich an gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme.

Haben Sie Tipps oder Ratschläge für Leute, die sich einen E-Scooter zulegen?

Wir, als Polizei, empfehlen, sich mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Außerdem sollte man schauen, ob das Fahrzeug so läuft, wie es soll: Funktionieren die Beschleunigung und die Bremsen? Zudem empfehlen wir, bevor man am Verkehr teilnimmt, ein paar Übungen in der Einfahrt zu machen. Kurven fahren, eine Vollbremsung machen, mal Vollgas geben: einfach sicher im Umgang mit dem Gerät werden. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr selber empfiehlt die Polizei, immer einen Helm zu tragen. Das haben leider mit Abstand die wenigsten.

Interview: Sophie Mischner

Artikel 9 von 11