Frasdorf – Die Bürgerinitiative „Staufreies Dorf – Bleibt auf der Autobahn“ lädt am Freitag, 11. Juli, ab 19 Uhr zu einer Kundgebung mit Podiumsdiskussion nach Frasdorf ein. Auf dem Rathausplatz geht es um die Forderung nach Abfahrtsverboten von den Autobahnen A8 und A93, um den Schutz der Anrainer-Dörfer und die Sicherung der Rettungswege. An der Podiumsdiskussion nehmen Landrat Otto Lederer (CSU) sowie die Landtagsabgeordneten Josef Lausch (Freie Wähler) und Daniel Artmann (CSU) teil. Von österreichischer Seite haben Martin Dietrich (SPÖ), Bürgermeister der Gemeinde Golling, und Sebastian Koller (ÖVP), Mitglied im Tiroler Landtag, ihr Kommen zugesagt.
Autobahn GmbH sieht
keine Rechtsgrundlage
Indes hat auch die Verkehrsbehörde der Autobahn GmbH auf OVB-Anfrage eine offizielle Stellungnahme zur Durchsetzung von Abfahrtsverboten von deutschen Autobahnen abgegeben: „Der Autobahn GmbH ist keine Rechtsgrundlage für das Anordnen eines Abfahrtsverbots von Autobahnen bekannt“, heißt es dort. Die Straßenverkehrsordnung sei zu diesem Thema „nicht einschlägig“.
Das Bundesverkehrsministerium vertrete die gleiche Meinung. Zudem, so der Hinweis, wäre „von Juristen zu prüfen, ob ein Abfahrtsverbot gegen andere Rechtsvorschriften wie zum Beispiel das Grundgesetz“ verstoßen würde.
Sperrungen von ganzen Anschlussstellen für den kompletten Verkehr seien nur für Baumaßnahmen möglich, betont die Autobahn GmbH. Dazu müssten aber entsprechende Umleitungskonzepte erstellt und die Leistungsfähigkeit der Umleitungen geprüft werden.
Die Einhaltung eines Abfahrtsverbotes könne nur durch die Polizei überwacht werden. Zudem müssten die Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit so gestaltet werden, dass ein Rückstau auf die Autobahn ausgeschlossen ist. „Gerade auf der Bundesautobahn A8 in den Bereichen ohne Seitenstreifen wäre ein Rückstau überaus gefährlich und zu vermeiden“, betont die Verkehrsbehörde der Autobahn GmbH.
Auch könnten Abfahrtsverbote zu verkehrsgefährdenden Situationen wie plötzlichen Fahrstreifenwechseln, Stopps oder Rückwärtsfahren führen. „Diese Situationen wären hinsichtlich der Verkehrssicherheit sehr bedenklich.“ Die Behörde weist auch darauf hin, dass vor der Anordnung eines Abfahrtsverbots die Situation an jeder Anschlussstelle „hinsichtlich einer Kontrollörtlichkeit und der Rückführbarkeit der verschiedenen Fahrzeugklassen – wie beispielsweise Pkw, Lkw, Busse oder Gespannfahrzeuge – zu prüfen“ sei. „Der Verkehrsteilnehmer muss im Knotenpunktbereich eine verständliche und begreifbare Situation vorfinden“, erläutert die Autobahn GmbH. „Ein Rückwärtsfahren oder Rangieren im Ast und im Knotenpunktbereich einer Anschlussstelle ist ebenfalls aus Gründen der Verkehrssicherheit auszuschließen.“
Bedarfsumleitungen nur Stau-Alternativen
Auch die Arbeitssicherheit der eingesetzten Polizisten sei zu berücksichtigen, da es sich um planbare Maßnahmen handeln würde. „Ein Wenden oder Wiederauffahren auf die Autobahn an einem Anschlussstellenknotenpunkt ist planerisch nicht vorgesehen.“ Zudem müsste die rechtliche Lage hinsichtlich der Nutzung von Bedarfsumleitungsstrecken geprüft werden, „da diese eigentlich eine alternative Route darstellen, die bei Sperrungen oder Stau auf der Autobahn genutzt werden“. Ein Großteil der von einem Abfahrtsverbot betroffenen Strecken im Bereich Rosenheim wären die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken.