Carport-Streit in Pittenhart

von Redaktion

Dachform und Abstand sorgen für Diskussionen

Pittenhart – Zu Beginn der Sondersitzung, die einberufen wurde, weil die jüngste ordentliche Sitzung Mitte Juni aufgrund eines Feuerwehreinsatzes und der Abwesenheit einiger Gemeinderatsmitglieder nicht beschlussfähig war, informierte Bürgermeister Josef Reithmeier das Gremium und die Besucher über die Tagesordnungspunkte.

Behandelt wurde der Antrag auf isoliertes Verfahren zur Errichtung eines Carports bei dem Anwesen Waldstraße 5. Hierfür wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung von der Gestaltungssatzung Pittenhart eingereicht. Baurechtlich liegt das Vorhaben grundsätzlich im sogenannten Außenbereich. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Traunstein kann jedoch aufgrund der bestehenden Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite von einem faktischen Innenbereich ausgegangen werden.

Eine Frage
der Neigung

Der Grundstückseigentümer plant, ein Carport in der Größe von circa 5,50 mal 5,20 Meter und einer seitlichen Wandhöhe von circa 2,50 Meter nördlich der bestehenden Gebäude zu errichten. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Pittenhart und weicht mit den Grundriss-Maßen den Bestimmungen bezüglich der erforderlichen Seitenverhältnisse 5:4 von der Satzung ab. Die Gestaltungssatzung gibt auch Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und Dachüberstand vor.

Bei dem geplanten Vorhaben ist ein Flachdach vorgesehen. Bürgermeister Reithmeier gab zu bedenken, dass bei der Zustimmung zu einem Flachdach grundsätzlich die bisherige Regelung in Bezug auf Dachformen der Gestaltungssatzung untergraben wird, stellte aber gleichzeitig in den Raum, dass Überlegungen bezüglich Dachformen angestrebt werden sollten.

Bisher wurde diesbezüglich sehr konsequent beschieden, siehe die Carports beim Raiffeisengebäude, die mit einem Pultdach gebaut wurden, so der Bürgermeister weiter. Nach der Sichtung der Planunterlagen entwickelte sich im Gemeinderat eine angeregte Diskussion.

Gemeinderat Sebastian Stöcklhuber findet den Carport als sehr niedrig, gerade was die Einfahrtshöhe betrifft. Georg Aringer (FW) würde ein Flachdach befürworten, da dadurch der Carport kompakter erscheinen würde. Gerade bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen typischen Unterstand für Autos und im Ortsbereich würden genügend Hütten und Anbauten derart stehen. Was er aber als etwas bedenklich sieht, ist der geringe Abstand des Baukörpers zur Waldstraße, gerade vorausschauend auf den geplanten Ausbau der Straße.

Reinhard Schreiner (CSU) erkundigte sich nach den Vorgaben der Neigung bei Pultdächern.

Um sich an der Tendenz in anderen Gemeinden zu orientieren, würde Hans Babinger (FW) auch für ein Flachdach plädieren, gerade auch im Hinblick auf die Dominanz des geplanten Baues. Für ihn wäre es auch eine Option, die Dachfläche zu begrünen.

Auch für den Gemeinderat Sepp Huber würde ein Pultdach mehr der ländlichen Struktur des Dorfes entsprechen, zudem weist er auf die Pflege eines begrünten Daches hin, der meist nicht nachgekommen wird.

Weiter wurde über den Abstand des Baukörpers zum Straßenrand diskutiert, die Räte wollen sich nichts verbauen, wenn es später um den Ausbau der Waldstraße geht. Stöcklhuber spricht sich für mindestens fünf Meter Abstand aus, gerade beim Winterdienst sind Autos, die zu nahe am Straßenrand abgestellt sind, eine große Herausforderung für den Räumdienst. Grundsätzlich sollten aber die Vorgaben der Satzung eingehalten werden.

Letztlich haben sich die Räte dazu beschieden, dass dem Vorhaben mit den Maßgaben über Dachform, dass als Pultdach mit mindestens fünf Grad Dachneigung ausgeführt werden muss, zugestimmt wird. Hinsichtlich des Mindestabstandes zwischen dem Carport (Ostseite) und der östlich gelegenen Grundstücksgrenze der Waldstraße sind fünf Meter einzuhalten.

Weiter ist der Dachüberstand entsprechend der Gestaltungssatzung auszuführen und das Seitenverhältnis des Grundrisses muss 5:4 betragen.

Landratsamt
bittet um Aufschub

Die Anträge auf Neubau eines Bio-Masthähnchenstalles auf dem Grundstück Fl. Nr. 743 der Gemarkung Pittenhart, Fachendorf, und auf Errichtung eines Sportplatzes mit Aqua-Bewegungsbecken (Wasserbecken in Betonbauweise) und Speicher- und Rückhaltebecken (in Erdbauweise) auf den Grundstücken Fl. Nrn. 950, 1049, 1050, 1052 und 1054, Eschenauer Straße, konnten nicht behandelt werden. Grund dafür waren neue Gutachten und Unterlagen bezüglich beider Anträge. Das Landratsamt hatte um eine Zurückstellung der Anträge gebeten. emk

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