Stephanskirchen – Einstimmig wurden Einzelpunkte zum Bebauungsplan Nr. 40 Westerndorfer Filz, Teilaufhebungsbeschluss, vom Umweltausschuss befürwortet. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, war eine Änderung der örtlichen Stellplatz- und Garagenordnung erforderlich. Bemängelt wurde, warum bei Sozialwohnungen nur ein Stellplatznachweis von 0,5 erforderlich ist.
Genauere Details zum Plan sind bei der Gemeinde einsehbar.swt