Schechen – Fahrzeugstellplätze bei Neubauten sind kostspielig und verbrauchen Platz, weshalb der Freistaat die gesetzliche Stellplatzpflicht bei Neubauten gestrichen hat. Gemeinden können stattdessen aber ihre eigene Stellplatzsatzung einführen. Die Schechner Gemeindeverwaltung empfahl dem Gemeinderat dies auch zu tun, und legte dafür einen eigenen Entwurf vor, der bereits mit dem Landratsamt abgestimmt ist. So könnte die Gemeinde von zwei vorgeschriebenen Stellplätzen auf einen Stellplatz heruntergehen. Im Entwurf wird aber vorgeschlagen, weiterhin die zwei Stellplätze beizubehalten. Zudem müssen weiterhin aneinandergrenzende Garagen die gleiche Höhe und die gleiche Dachform haben. Der Gemeinderat erachtete eine eigene Satzung als notwendig und stimmte einstimmig für den Entwurf. Schechen ist mit einer eigenen Stellplatzsatzung kein Einzelfall, auch andere Gemeinden in Landkreis wie beispielsweise Vogtareuth haben sich für eine eigene Satzung entschieden. Das hat zur Folge, dass anstelle von einer zentralen Satzung für alle Kommune, in jeder Gemeinde unterschiedliche Voraussetzungen gelten.jop