Mühldorf/Taufkirchen/Schnaitsee/Unterreit – In Rekordzeit hat das Landratsamt Mühldorf fünf Windräder genehmigt, die auf dem Gebiet der Gemeinde Taufkirchen entstehen sollen. Investor ist die Toerring Green Energy GmbH. Die Windräder stehen in einem Waldstück, das derzeit zur Forstwirtschaft genutzt wird, und sich im privaten Eigentum von Ignaz Graf zu Toerring-Jettenbach befindet. Es sind die ersten Windräder, die im Landkreis Mühldorf genehmigt worden sind.
Landrat Max Heimerl wies bei der Bekanntgabe der Genehmigung darauf hin, dass das Verfahren nur dreieinhalb Monate gedauert habe: „Das ist sehr kurz.“ Durch die vom Bundestag 2022 beschlossene Privilegierung von Windrädern ist das Verfahren zur Genehmigung stark vereinfacht worden. Demnach sind Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Viele kritische Stimmen
Für die Windanlagen im Windvorranggebiet Schermannsöd südwestlich von Taufkirchen war deshalb kein Verfahren mit Beteiligung der Nachbarn notwendig. „Trotzdem“, sagt Landrat Heimerl, „haben wir alle Stellungnahmen an die Fachbehörden weitergeleitet.“ Unter diesen Einwendungen waren zwar viele kritische Stimmen, verhindern konnten sie die fünf Windräder bis jetzt aber nicht. Im jetzt öffentlich gemachten Bescheid an die Toerring Green Energy heißt es: „Sie erhalten die Genehmigung nach Paragraf 4 Bundesimmissionsschutzgesetz für: Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs E – 175 EP5 – NH 162 m auf den Grundstücken FI.Nr. 1190, 1189 und 1185 der Gemarkung Taufkirchen; Gemeinde Taufkirchen.“ Unter diesen Flurnummern ist das Windvorranggebiet Schermannsöd verzeichnet.
249,50 Meter hoch sollen die Windräder werden, der Rotor hat einen Durchmesser von 175 Metern. Bis zu sechs Megawatt Leistung kann jedes einzelne Windrad erzeugen, es darf rund um die Uhr laufen. Um sie aufzustellen und zu betreiben, darf der Investor Waldflächen roden.
Die Lärmbelastung darf laut Genehmigungsbescheid 108,2 Dezibel (dBA) am Tag und je nach Windrad zwischen 101,7 und 108,2 nicht überschreiten. Damit liegt die Lärmbelastung in den umliegenden Ortsteilen laut Landratsamt nachts zwischen 36 und 45 dBA, je nach Entfernung zu den Windrädern. Das liegt zwischen einem Zimmerventilator (36 dBA) und einem Kühlschrank-Brummen (45 dBA). Der Schattenwurf der Windräder darf die Häuser maximal acht Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag beschatten. Es müssen Ausgleichsflächen geschaffen und der Bau durch die Naturschutzbehörde im Landratsamt begleitet werden. Zum Schutz für Fledermäuse gibt es eine Abregelungsbestimmung in der Genehmigung. Dort ist von einem „fledermausfreundlichen Betrieb“ die Rede. Als „Ersatzgeldzahlung für das Schutzgut Landschaftsbild“ muss die Toerring Green Energy 193858,32 Euro an den Bayerischen Naturschutzfonds überweisen. In der Genehmigung ist auch festgeschrieben, dass die Windräder spätestens zwölf Monate nach dem Erlöschen der Genehmigung zurückgebaut werden müssen.
Baubeginn
in zwei Jahren
Felix Jenninger ist Geschäftsführer der Toerring Green Energy, er geht davon aus, dass Baubeginn in etwa zwei Jahren ist. Das liege an den derzeit sehr vollen Auftragsbüchern der Windradhersteller. „Die Bauphase erstreckt sich über ein Jahr, sodass die Anlagen gemäß momentaner Planung in circa drei Jahren in Betrieb genommen werden können“, erklärte er auf Anfrage. Der nächste Schritt ist laut Jenninger die sogenannte EEG-Ausschreibung. Dabei geht es um den Einspeisepreis für den mit den Windrädern erzeugten Strom. Außerdem werde es Gespräche mit Finanzierungspartnern geben, um die Anlagen bauen zu können. Die Investitionskosten beziffert der Geschäftsführer auf einen „mittleren zweistelligen Millionenbetrag“.
Zweistelliger Millionenbetrag
Mit der Leistung von je sechs Megawatt können die fünf Windräder nach Einschätzung der Toerring Green Energy 50 bis 60 Gigawattstunden Strom im Jahr erzeugen, „was dem Jahresverbrauch von rund 14000 bis 17000 Haushalten entspricht“, sagt Jenninger. „Die erteilte Genehmigung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur regionalen und nationalen Energiewende und bringt den Ausbau klimafreundlicher Energiequellen voran.“
Klagen vor
Gericht möglich
Gegen die Genehmigung durch das Landratsamt können die Gegner der Windkraftwerke natürlich vor Gericht ziehen. Eine solche Klage hätte laut Landratsamt aufschiebende Wirkung. „Wird mit den Arbeiten begonnen, bevor der Bescheid unanfechtbar geworden ist, müssen diese beendet werden, sobald gegen den Genehmigungsbescheid Klage erhoben wird“, heißt es in dem Bescheid. Damit verhindert die Behörde, dass der Investor Fakten schaffen kann, bevor ein Gericht entschieden hat. Seit Ende 2023 sind die Pläne für die fünf Windräder öffentlich bekannt, seitdem regt sich Widerstand. Vor gut einem Jahr gründete sich eine Bürgerinitiative gegen die Windräder aus den drei betroffenen Gemeinden Taufkirchen, Schnaitsee und Unterreit.