Obing – Der Gemeinderat Obing hat jüngst mehrere Bauvorhaben und Bebauungsplanänderungen beraten. Wie aus den Unterlagen der Gemeinde hervorgeht, stimmten die Räte nach Beratung der Bauvoranfrage zum Neubau eines Bürogebäudes mit Wohnungen, einem Anbau an ein bestehendes Werkstattgebäude sowie der Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Am Schloßberg 12 mit Auflagen zu.
Neubau eines Bürogebäudes
Der Grundstückseigentümer plant an der nördlichen Grundstücksgrenze den Neubau eines Bürogebäudes mit Wohnungen. Im Erdgeschoss soll möglicherweise eine Steuerkanzlei untergebracht werden, während im Obergeschoss Wohnungen entstehen. Zudem ist an der bestehenden Werkstatt westlich ein Anbau mit etwa 70 Quadratmetern zur Erweiterung vorgesehen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dorfzentrum Obing Süd“.
Die Planungsunterlagen entsprechen jedoch nicht den Festsetzungen bezüglich Grundflächen- oder Geschossflächenzahl und Baugrenzen. Um das Grundstück optimal auszunutzen, wurden die Baukörper asymmetrisch und nicht rechteckig geplant, was der Gestaltungssatzung widerspricht. Die Verwaltung sah zudem die durch den geplanten Carport an der westlichen Grundstücksgrenze entstehende Grabendachsituation zudem als kritisch an. Der Gemeinderat beschloss, dass der Neubau als rechteckiger Baukörper auszuführen ist und bei der Errichtung des Carports eine Grabendachsituation vermieden werden muss.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zur siebten Änderung des Bebauungsplanes „PfaffingWest“ im Bereich der Grundstücke Sundergaustraße 8 und 10 wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Auch von den Trägern öffentlicher Belange, wie Bayernwerk Netz GmbH und Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, gab es keine Einwände. Das Landratsamt Traunstein äußerte grundsätzliches Einverständnis, empfahl jedoch, für die Möglichkeit der Errichtung eines Doppelhauses eine Profilgleichheit festzulegen, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Diese Ergänzung wurde bereits mit der Planerin besprochen. Da die Profilgleichheit in der textlichen Festlegung bereits enthalten ist, ist keine weitere Veranlassung nötig.
Vorsicht vor
den Leitungen
Die Deutsche Telekom Technik GmbH wies darauf hin, dass sich im Geltungsbereich Telekommunikationsleitungen befinden, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Es wird darum gebeten, bei Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Leitungen nicht verändert oder beschädigt werden. Das entsprechende Schreiben wird dem Antragsteller weitergeleitet. Der Gemeinderat beschloss die siebte Änderung des Bebauungsplanes „Pfaffing-West“ im Bereich der genannten Grundstücke gemäß dem Änderungsentwurf Satzung.
Für die fünfte Änderung des Bebauungsplanes „Frabertsham-Nord“ im Bereich des Grundstücks Kellerstraße 4 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, die Unterlagen im Internet zu veröffentlichen und die Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Zudem sprach sich der Gemeinderat positiv für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Taubenseeweg; 3. Erweiterung“ zur Ausweisung eines Gewerbegebiets aus. Das Grundstück des bestehenden Gewerbebetriebs „Bräuackerring 3“ soll nach Süden erweitert werden. Da dringend eine Halle benötigt wird, stellte der Eigentümer einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Laut dem Landratsamt Traunstein ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Teil des Grundstücks vorstellbar, wobei das Regelverfahren mindestens zwei Jahre in Anspruch nimmt. emk