Stellplatzsatzung in Samerberg erneuert

von Redaktion

Samerberg – Laut Bernhard Schönberger vom Bauamt der Gemeinde Samerberg wurde vom Bayerischen Gemeindetag eine neue Stellplatzsatzung für die bayerischen Kommunen vorgeschlagen. Diese beinhaltet alle neuen gesetzlichen Änderungen des Gesetzgebers und solle für künftige Bauherren auch gewisse Erleichterungen mit sich bringen, so Bernhard Schönberger. Bisher wurden in dieser Satzung Ferienwohnungen und Mietwohnungen separat aufgelistet. Neuerdings sind beide Arten unter dem Sammelpunkt Wohnungen zu finden. Einziger Haken: Für Ferienwohnungen mussten Vermieter bislang einen Stellplatz aufweisen, für fest vermietete Wohneinheiten jedoch zwei Pkw-Stellplätze. Der Samerberger Gemeinderat fasste anschließend den Beschluss, bei Wohnungen weiterhin zwei Stellplätze vorauszusetzen, ergänzte die Gesetzgebung jedoch mit dem Hinweis, dass für Ferienwohnungen in der Gemeinde Samerberg weiterhin ein Pkw-Stellplatz ausreichend sei. Der Beschluss wurde anschließend mit elf zu drei Stimmen bestätigt. dei

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