Obing – Beim Anwesen Jepolding 2 – Gemarkung Obing – sollen zwei Balkone und eine Außentreppe angebracht werden. Dazu hat der Eigentümer einen Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht. Der Antragsteller beabsichtigt, östlich der Hofstelle zwei übereinanderliegende Balkone mit den Maßen 4,50 mal 1,35 Meter zu errichten. An der Nordseite soll eine Außentreppe entstehen, um einen zusätzlichen Außenzugang zur Wohnung im Obergeschoss zu schaffen.
Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet und aufgrund fehlender landwirtschaftlicher Privilegierung ist es als sonstiges Vorhaben nach Paragraf 35 BauGB zu beurteilen. Demnach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Rücksprache mit dem Planer soll der oberste Balkon mit einer Überdachung versehen werden und die geplanten Balkone sollen mittig des Gebäudes mit einer relativ kurzen Länge im Vergleich zum Bestandsgebäude errichtet werden. Aus Sicht der Gemeinde sollte aus gestalterischen Gründen die Überdachung weggelassen werden und zumindest der untere Balkon über eine Länge von mindestens vier Fenstern symmetrisch errichtet werden, um so auch den ortstypischen Stil von Bauernhöfen zu erhalten.
Das Gremium hat dem Vorhaben zugestimmt, aber zur Auflage gemacht, dass die Bestimmung der Gestaltungssatzung bezüglich eines Mindest-Dachüberstands von 20 Zentimetern über Balkon einzuhalten ist. Die Überdachung des Balkons wird abgelehnt.
Für das gleiche Anwesen hat der Eigentümer einen Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes in der Größe zwölf mal sechs Meter zur Hackschnitzelbefüllung der bestehenden Heizung bei der Gemeinde vorgelegt.
Das Nebengebäude sollte an das Hauptgebäude angebaut und mit einem Pultdach versehen werden. Das Vorhaben haben die Gemeinderäte einstimmig abgelehnt und den Bauwerber gebeten, zu prüfen, ob eine Lagermöglichkeit der Hackschnitzel nicht innerhalb des Bestandsgebäudes erfolgen kann.
Nachdem alle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurden und im vorliegenden Entwurf Berücksichtigung fanden, hat das Gremium den Billigungsbeschluss für die 41. Änderung des Flächennutzungsplans (Kita Oberfeldweg) gefasst. Das Verfahren kann mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange fortgeführt werden.
Ebenso billigte der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung, Begründung mit Umweltbericht, Eingriffsermittlung und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung vom Planungsbüro „Dragomir Stadtplanung GmbH“ aus München in der Fassung vom 12. Mai. Auch für die Planung kann das Verfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fortgeführt werden.
Beim Tagesordnungspunkt „Anfragen, Anträge und Wünsche aus dem Gemeinderat“ erkundigt sich Gemeinderätin Lisa Voit (Obinger Bürgerliste) nach der Parksituation im Bereich der Apotheke in der Bahnhofstraße beziehungsweise dem Übergang für Schulkinder. Nach Angaben des Bürgermeisters Josef Huber war dies bereits mehrfach Gegenstand früherer Sitzungen. Gemeinderatsmitglied Korbinian Stettwieser (PAO) bittet um Überprüfung der Stimmigkeit der Termine für die Müllabfuhr in den Bürgernachrichten. Seiner Ansicht nach würden öfters die Termine zu spät veröffentlicht. emk