Kiefersfelden will Tempo 30 an Fußgängerampeln

von Redaktion

Weniger Lärm, mehr Sicherheit: Gemeinderat beantragt Lückenschluss auf Staatsstraße 2089

Kiefersfelden In der jüngsten Sitzung stimmte der Gemeinderat mehrheitlich dafür, bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Staatsstraße 2089 im Bereich der Lichtanlagen im Ortsbereich zu stellen. Zwei Gemeinderäte stimmten dagegen. Bürgermeister Hajo Gruber (UW) betonte eingangs das besondere Interesse der Gemeinde: „Wir sind schon immer ein Durchzugstal gewesen, mit einer hohen Verkehrsbelastung durch das Dorf.“

Bisher war eine Änderung der innerörtlichen Geschwindigkeit nicht möglich, da die Staatsstraße allein in der Zuständigkeit des Freistaats liegt. Durch eine vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird die Anordnung einer innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auch auf Staatsstraßen vereinfacht. Wichtig sei auch, dass mit der Änderung die Möglichkeit gegeben wurde, zwischen den einzelnen Geschwindigkeitsbegrenzungen einen sogenannten Lückenschluss herzustellen, was aber weiterhin in einer Einzelfallprüfung durch die Verkehrsbehörde (Landratsamt Rosenheim) festgestellt werden muss. Es sei also „keinesfalls ein Selbstläufer“, wie der Rathauschef betonte.

Konkret sieht die Regelung vor, dass jeweils 150 Meter vor und nach einer Lichtzeichenanlage die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h herabgesetzt werden kann. Betroffen sind die drei Fußgängerampeln am Übergang in Höhe Einmündung Thierseestraße am Nahkauf, der Übergang über die Kufsteiner Straße am Rathaus und Rewe-Markt sowie an der Kreuzung Bahnhofstraße/Kufsteiner Straße.

„Sehr gute Gründe dafür“ sieht der Bürgermeister, „denn es ist immer wieder zu sehen, wie Kinder oder Ältere unsicher sind beim Überqueren der Straße im Bereich der Fußgängerampeln. Es wäre eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit des Straßenverkehrs und wir haben sehr gute Gründe für eine entsprechende Antragstellung.“ Allerdings sieht nicht nur er die Gefahr einer teilweisen Geschwindigkeitsreduzierung, denn die kurzen Distanzen zwischen den drei Ampeln und das schnell wechselnde Tempolimit von 50 auf 30 auf 50 km/h und so weiter, sind auch für die Autofahrer eine Herausforderung. So plädiert Gruber für „einen Lückenschluss mit Tempo 30 von der ersten bis zur letzten Fußgängerampel“.

Albert Weingart von den Grünen sieht neben der Gefahrenreduzierung auch „eine erhebliche Lärmminderung durch die Drosselung der Geschwindigkeit“. Thomas Zach (CSU) forderte hingegen eine komplette 30er-Zone durch den Ort, da seiner Meinung nach eine Teilbegrenzung nichts bringe. Dem wollte die klare Mehrheit der Gemeinderäte aber nicht folgen.

Zur Begründung des Antrags wird auf die dort vorherrschende Gefahrensituation durch die Kreuzung mit Schulwegen verwiesen. Zudem gab es im vergangenen Jahr einen Verkehrsunfall mit Todesfolge in diesem Bereich.

Weiter wurde beschlossen, bei Genehmigung des Antrags zwischen den einzelnen Geschwindigkeitsbegrenzungen einen Lückenschluss herzustellen. Für den Gemeinderat ist dies eine unbedingt notwendige Änderung, deren Aussichten der Bürgermeister aber nicht klar einschätzen kann, „denn wir sind auf die Einschätzung und Genehmigung der Rosenheimer Behörde angewiesen, die sicher eine Begutachtung der örtlichen Verkehrssituation vornehmen wird“. hko

Artikel 10 von 11