Eggstätt – Mehrere Bauanträge standen auf der Tagesordnung des Eggstätter Gemeinderats vor der Sommerpause. In einem ersten Antrag ging es um ein Mehrfamilienhaus mit Arztpraxis und zwei Doppelhaushälften in der Ortsmitte. In der vorangegangenen Sitzung hatte der Gemeinderat diesen Antrag noch ablehnend beschieden, zu viele Befreiungen waren notwendig.
Tiefgarage
geplant
Der nun vorliegende Antrag zur Bebauungsplanänderung sei entsprechend den Anmerkungen der Gemeinderäte angepasst worden, erklärte Bauamtsleiterin Regina Maier. So werde beispielsweise das Gebäude komplett mit einer Tiefgarage unterkellert. Zudem habe man den Bauwerber über die Erstwohnsitzbindung in den entstehenden Wohneinheiten informiert. Dieses Ziel soll mittels beschränkt-persönlicher Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde verankert werden.
Die Gemeinderäte begrüßten das Vorhaben. „Ein gefälliger, vernünftiger Bau“, urteilte beispielsweise Hans Plank (CSU). Dem Beschlussvorschlag – Aufstellungsverfahren für eine Änderung des Bebauungsplans „Eggstätt Süd“ im vereinfachten Verfahren und Beauftragung eines Planungsbüros für Bauleitplanung mit der Ausarbeitung der Änderungssatzung – folgte das Gremium einstimmig.
Einstimmig grünes Licht gab es auch für einen Bauantrag an der Seeoner Straße. Laut Antrag sollen dort auf einem Grundstück eine Gartenhütte und ein Windfang abgerissen werden und stattdessen ein Wohnhaus mit Garage und Carport errichtet werden. Raphael Reichgruber vom Bauamt führte dazu aus, dass das Vorhaben laut Baugesetzbuch zulässig sei, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Letzteres müsse noch im Grundbuch dauerhaft abgesichert werden. Zudem brauche es ein Gesuch auf eine Entwässerungsgenehmigung.
Ein weiterer Bauantrag betraf den Umbau eines bestehenden Wohnhauses zu zwei Wohnungen, den Anbau von zwei Garagen, Errichtung eines Stellplatzes und Nutzungsänderung der Holzlege zur Garage sowie den Anbau einer Terrassenüberdachung in Altmeisham. Das Landratsamt habe mittlerweile bestätigt, dass das Vorhaben möglich sei, sagte Reichgruber. Dem Vorhaben erteilte der Gemeinderat ohne weitere Nachfragen mit 12:0 seine Zustimmung.
Ebenso einstimmig wurde der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Dreifamilienhauses mit Garage am Pfarrer-Sänger-Weg erteilt. Dafür brauche es einige Befreiungen, beispielsweise für einen rechteckigen Baukörper mit Satteldach und 30 Grad Dachneigung oder für die Überschreitung der Grundflächenzahl. So mache diese 0,39 statt 0,375 aus. Die Verwaltung sehe dies als eine geringfügige Überschreitung an, sei also möglich.
Reichgruber sagte weiter, dass mit Blick auf die umliegende Bebauung auch Befreiungen bezüglich Baukörper, Dachform und -neigung städtebaulich vertretbar erschienen. Da künftig die Garage auf dem Fußweg, der als Abkürzung Richtung Kirche dient, steht, müsse der Bauwerber eine alternative Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde bieten. Der Bauherr habe sich dazu bereit erklärt, fügte Bauamtsleiterin Maier hinzu. Jacob Illi (Grüne) lobte das Vorhaben: Die Nachverdichtung sei hier „super gelöst“.
An- und Umbau
im Erdgeschoss
Ein Bauantrag betraf den An- und Umbau im Erdgeschoss eines bestehenden Wohngebäudes in der Kammerer-Höger-Straße. Eine Erweiterung sei möglich, weil das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt werde und weil eine bestehende Wohneinheit „lediglich ausgeweitet“ werde, so Reichgruber und verwies auf den entsprechenden Paragrafen 35 im Baugesetzbuch. Die Gemeinderäte sahen dies ähnlich und stimmten dem Vorhaben einstimmig zu. Elisabeth Kirchner