Eggstätt – Einen Maximalbetrag in Höhe von 35000 Euro für Reparatur- und Austauscharbeiten an den Fenstern im Rathausgebäude genehmigten die Gemeinderäte Eggstätts in ihrer jüngsten Sitzung. Vorausgegangen war dem Beschluss der Sachstandsbericht von Raphael Reichgruber aus dem Bauamt. „Die Fenster im Rathausgebäude sind in teilweise sehr schlechtem Zustand und müssen allesamt repariert oder sogar ausgetauscht werden. Einige Fenster sind gar derartig porös, dass es bereits mehrmals zu Wassereintritt gekommen ist.“ Sei es im Zimmer der Geschäftsleiters, der Personalsachbearbeiterin oder im Raum mit dem Server. Er habe deshalb von der Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim eine Liste mit Namen von Schreinereibetrieben angefordert, die auf Fensterarbeiten spezialisiert sind. Alle seien kontaktiert worden, auch wurden Besichtigungstermine vereinbart. Nun lägen, so Reichgruber, der Verwaltung fünf Angebote – jeweils ohne Bindungsfrist – vor. Es gebe verschiedene Leistungsumfänge und unterschiedlichste Preise, so sein Fazit. Deshalb schlage die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat dem Ersten Bürgermeister eine Bewirtschaftungsbefugnis erteilen soll. Damit könne über die ausführende Firma auf dem Verwaltungsweg entschieden werden. Die Bewirtschaftungsbefugnis soll sich auf maximal 35000 Euro belaufen. Reichgruber fügte noch hinzu, dass der Auftrag im Laufe der kommenden Wochen vergeben und die Arbeiten durchgeführt werden sollen. Hans Plank (CSU) sagte, dass die Fenster schon 2022 und 2023 Thema im Gemeinderat gewesen seien. Deshalb sei es sinnvoll, das Thema nun anzugehen. Plank regte weiter an, auch über Lärmschutz und Belüftung nachzudenken. Gute Gedanken, befand Bürgermeister Christoph Kraus (FBE). Aber dazu müsse man auch die Fassade miteinbeziehen.
Gerhard Eder (ÜWG) begrüßte den Vorstoß der Verwaltung für eine Bewirtschaftungsbefugnis und einen Maximalbetrag von 35000 Euro, forderte aber auch, das Thema Belüftung mitzudenken. Da keine weiteren Wortmeldungen ergingen, stellte Bürgermeister Kraus den Beschlussvorschlag, dem Ersten Bürgermeister eine Bewirtschaftungsbefugnis zur Auftragserteilung für die notwendigen Reparatur- und Austauscharbeiten an den Fenstern im Rathausgebäude in Höhe von maximal 35000 Euro zu erteilen. Dem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig. elk