Obing – In der jüngsten Gemeinderatssitzung standen zahlreiche Bauanträge und kommunale Themen auf der Tagesordnung. Wie die Gemeinde Obing mitteilt, nutzte ein Bürger die Bürgersprechzeit, um sich nach einem Gerücht zu erkundigen, wonach am gemeindlichen Wertstoffhof eine Asylbewerberunterkunft errichtet werden solle. Bürgermeister Josef Huber stellte klar, dass an diesem Gerücht nichts dran sei. Vielmehr würden derzeit Wohncontainer für eine Not- beziehungsweise Obdachlosenunterkunft aufgestellt.
Weiter informierte der Bürgermeister darüber, dass die Gemeinde Obing auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses den Beitritt zum Planungsverband „Äußerer Wirtschaftsraum München“ beantragt habe. Der Planungsverband habe den Antragseingang bestätigt. Die Beschlussfassung über die Mitgliedschaft ist für Donnerstag, 20. November, vorgesehen, mit einer möglichen Wirksamkeit ab 1. Januar.
Im Bereich Bauwesen wurde der Antrag des Eigentümers von Kleinbergham 3 auf Neuerrichtung der Tennenoberkonstruktion sowie auf Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Flächen zu Wohnraum und Gewerbe behandelt.
Für die Änderung der bisherigen Nutzung sind verschiedene Punkte des Baugesetzbuches maßgebend. So muss das Vorhaben einer Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dienen, die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen erhalten bleiben und das Gebäude im Zusammenhang mit der Hofstelle stehen. Für Wohnzwecke dürfen maximal fünf Wohnungen je Hofstelle entstehen. Die Entwurfsplanung wurde als Austauschplanung vom Landratsamt Traunstein angefordert. Aufgrund erheblicher Änderungen im Antragsverfahren ist ein Austausch sämtlicher Antragsunterlagen notwendig. Die Änderungsforderungen des Landratsamtes sind in die neuen Eingabepläne einzuarbeiten. Die Gemeinde Obing forderte einen Dachüberstand gemäß Gestaltungssatzung, der bereits in der Planung berücksichtigt wurde. Ob eine Privilegierung aufgrund einer Landwirtschaft im Nebenerwerb vorliegt, prüft das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das Gremium sprach sich einstimmig für das Vorhaben aus.
Ein weiterer Antrag betraf das Flurstück 503/3 in Haiming 15 und 15b. Der Eigentümer beantragte einen Vorbescheid für eine Geländeanpassung, die Errichtung eines Gartenzauns, einer Gartenhütte und eines Carports auf der Nordseite des Grundstücks.
Im Vorfeld fand ein Vor-Ort-Termin mit dem Landratsamt Traunstein und der unteren Denkmalschutzbehörde statt, bei dem die Vereinbarkeit mit dem angrenzenden Baudenkmal geprüft wurde. Die Planung wurde aus Sicht der Denkmalschutzbehörde umgesetzt.
Der Höhenunterschied zwischen Straße und Gebäude wurde durch Natursteinmauern ausgeglichen, die Abstufung erfolgte in Abstimmung mit dem Landratsamt. Zur Wahrung des Sichtdreiecks wurde eine maximale Böschungshöhe von 80 Zentimetern eingeplant. Die Gartenhütte wurde näher an das Bestandsgebäude gerückt und tiefer als das Erdgeschossniveau angesetzt.
Sie soll in Holzbauweise mit einer Dachneigung von 30 Grad und roten Falzziegeln errichtet werden. Die Fenster wurden jedoch nicht in Holzbauweise ausgeführt, was Gemeinderat Armin Plank (PAO) ebenso bemängelte wie die abweichende Farbe der Dacheindeckung und die Geländeanpassung. Plank erklärte, einer Geländeanpassung nur ohne Mauern zustimmen zu können. Der Carport an der Nordseite soll passend zum Bestandsgebäude errichtet werden.
Gemeinderat Plank sprach sich gegen eine Blechdacheindeckung aus. Mit 13:1 Stimmen stimmte das Gremium für das Vorhaben und die Abweichung von der Gestaltungssatzung. emk