Riedering – Die Stadt Rosenheim muss immer mehr Menschen in Obdachlosenheimen unterbringen. Seit einigen Tagen steht auch Riedering vor dieser Herausforderung. Ein Riederinger Bürger hat seine Wohnung verloren. Darüber informierte Bürgermeister Christoph Vodermaier am vergangenen Dienstag den Gemeinderat.
Keine freie Ferienwohnung
Über eine Obdachlosenunterkunft verfügt die Gemeinde nicht. Eine Abfrage der Tourist-Info bei Vermietern ergab, dass in der Hochsaison alle Ferienwohnungen belegt sind. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, ob die große Asylbewerberunterkunft auf Gut Spreng, in der aktuell noch viele Plätze frei sind, nicht eine Alternative sein könnte, informierte Vodermaier: „Wir haben beim Landratsamt angefragt, ob er dort wohnen dürfte, bis eine andere Lösung gefunden ist. Die Anfrage musste vom Landratsamt aber leider abgelehnt werden.“ Das Unverständnis im Gemeinderat war nicht zu überhören: „Für Einheimische gibt es auf Gut Spreng keinen Platz? Dazu fällt einem nichts mehr ein.“
Diese scheinbare Unflexibilität hat gesetzliche Grundlagen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe klärt auf: „Für die Unterbringung von Asylbewerbern, über deren Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist, sind die staatlichen Behörden zuständig. Asylbewerber besitzen gegenüber dem Staat nach dem Gesetz einen Anspruch auf Unterbringung in staatlichen Unterkünften.“ Deshalb gelten sie nicht als obdachlos. Auf Gut Spreng hat das Landratsamt Rosenheim 174 Plätze für Asylsuchende geschaffen – 62 in der ehemaligen Klinik, weitere 112 in zwei Wohncontainern. „Bisher haben dort 36 Asylsuchende gelebt, in dieser Woche kommen weitere 15 Bewohner hinzu“, informiert der Riederinger Verwaltungsleiter Johannes Lang auf OVB-Anfrage.
51 Plätze sind also belegt, 123 Plätze wären frei. Trotzdem lehnt das Landratsamt auch die vorübergehende Unterbringung des wohnungslosen Riederingers ab. „Bei den Asylunterkünften handelt es sich um staatliche Einrichtungen“, begründet eine Sprecherin. „Eine Zweckentfremdung der staatlichen Einrichtung für kommunale Aufgaben scheidet aus.“
Eine kommunale Pflichtaufgabe
Die Unterbringung wohnungsloser Bürger gehöre zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde, in der Betroffene zuletzt gemeldet waren, erklärt Lang. Die Gemeinde müsse ihnen eine Notunterkunft zur Verfügung stellen, die den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt. „Ein Dach über dem Kopf, ein Bett, Sanitäranlagen“, so der Verwaltungsleiter.
Für den wohnungslosen Riederinger wurde nun im Sanitärtrakt am Tinninger See eine Notlösung gefunden. Im Holzgebäude am Badeplatz befindet sich neben den öffentlichen Toiletten und einer Pumpstation auch ein Abstellraum. „Den haben wir leergeräumt und als Schlafplatz hergerichtet“, informiert Lang. Eine Möglichkeit zum Kochen gibt es dort nicht. Doch Gemeinde und Helfer suchen weiter nach einer besseren Lösung.