Frasdorf – Das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz der Bayerischen Bauordnung – erlassen am 10. Dezember vergangenen Jahres mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen, zu deregulieren und die Verwaltung zu vereinfachen – bedeutet für die Gemeinde Frasdorf wenig Veränderungen. Bauamtsleiter Olaf Hoffmeyer erläuterte in der jüngsten Gemeinderatssitzung das Modernisierungsgesetz, das die bislang geregelte Stellplatzpflicht kommunalisiert.
Das bedeute, so Hoffmeyer, dass eine Stellplatzpflicht für Bauherren nur noch dann besteht, wenn die Gemeinde diese in einer eigenen Stellplatzsatzung vorgeschrieben hat. Sofern die Gemeinde eine solche erlässt, wird allerdings im staatlichen Recht eine Obergrenze hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze festgeschrieben.
„An unserer Satzung ändert sich nicht viel, eine Ablöse gibt es bei uns eh nicht“, so Hoffmeyer. Einige Begrifflichkeiten hätten sich geändert, die Mustersatzung habe er entsprechend angepasst. So sei beispielsweise nicht mehr von Wohneinheiten, sondern von Gebäuden mit Wohnungen die Rede. Mittels einer Tabelle zeigte er auf, was sich mit der neuen Satzung ändert. Mit 14:2 wurde die neue Stellplatzsatzung angenommen. elk