Neue Stellplatzsatzung in Großkarolinenfeld

von Redaktion

Bei Mehrfamilienhäusern werden Fahrradstellplätze vorgeschrieben

Großkarolinenfeld – Die Gemeinde Großkarolinenfeld hat eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Anlass war eine Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz. Wie Bürgermeister Bernd Fessler (Parteifrei) in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates erklärte, habe man das Vorhaben schon im Bauausschuss vorberaten. Einige Punkte seien dort aber noch strittig gewesen.

So hatte man zunächst überlegt, für kleine Wohnungen unter 50 Quadratmetern lediglich einen Stellplatz einzufordern. Für Wohngebäude sind eigentlich zwei Kfz-Stellplätze je Wohnung vorgegeben. Für andere Arten von Gebäuden wie Heime oder Büros ist es differenziert geregelt. Nur ein Stellplatz für kleine Wohneinheiten – das sah man in der Verwaltung aber skeptisch, da auch in kleinen Wohnungen zwei Personen mit zwei Kraftfahrzeugen wohnen könnten. Der Passus wurde daher einvernehmlich gestrichen.

Diskutiert wurde eine geplante Pflicht zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen bei Mehrfamilienhäusern. Sie soll ab drei Wohneinheiten gelten und sieht doppelt so viele Fahrradstellplätze als vorgeschriebene Kfz-Stellplätze vor. „Ich finde das richtig, dann findet vielleicht auch ein Umdenken statt“, meinte Monika Hutter (Bündnis 90/Die Grünen). Bürgermeister Fessler betonte, dass die Räder immer teurer würden. Da brauche es eine feste Anlage, um sie anzuschließen. Das sei immerhin auch eine Werbemaßnahme für jeden Bauträger. Michael Höhensteiger (FW-GBV) dagegen empfand es als einen „zu großen Eingriff in die Freiheit des Bauherrn“. Hans Kosek (PLW) störte die Anzahl der Stellplätze: „Es braucht doch nicht die doppelte Menge wie Autostellplätze.“ Monika Stöcklhuber (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: „Wenn man das Rad in die Garage stellt, steht das Auto auf der Straße.“ Das wolle man auch nicht haben. Klaus Höglauer (PLW), Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde, war überzeugt: „Wir brauchen die Stellplatzpflicht definitiv.“ Zur Diskussion stehe nur die Anzahl. Mit knapper Mehrheit von zehn zu neun Stimmen sprach sich das Gremium für die Stellplatzsatzung aus – inklusive der Vorgabe von zwei Radstellplätzen pro Kfz-Stellplatz.khe

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