Pfaffing – Eine Radtour durch die Natur ist etwas Herrliches – außer man stößt unterwegs auf illegal abgelagerten Elektroschrott am Straßenrand. Das ist einem Touristen geschehen, der derzeit Urlaub in Pfaffing macht und bei einer Radtour zwischen Voglsang und Schrödlreit (Albaching) abgeladene Nachtstromspeicheranlagen nahe dem Wald entdeckt hat.
Zu schwer für
eine Person
„Es müsste eventuell sogar feststellbar sein, wer eine neue Heizung eingebaut und diese Sondermüllgeräte einfach abgekippt hat“, meint er. „Eine Person alleine kann das nicht gewesen sein, denn der obere Teil wiegt laut Plakette, die am Gerät angebracht ist, alleine 250 Kilo“, so der Urlauber. Seit zwei Wochen würde der Elektroschrott schon am Straßengraben liegen, klagt er. Illegale Müllablagerungen kommen laut Wasserburgs Polizeichef Markus Steinmaßl leider immer wieder vor und würden als Ordnungswidrigkeit geahndet, insofern keine Gefahrstoffe ausgelaufen seien. Wer in Bayern mehrere Gegenstände mit einem Gewicht von über 100 Kilogramm oder einem Volumen von mehr als einem Kubikmeter illegal ablädt, muss laut Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 700 bis 2500 Euro rechnen. Den oder die Täter zu finden, gestaltet sich laut Steinmaßl oft schwierig. Der Grund sei, dass Geräte wie Nachtstromspeicher oder Photovoltaikanlagen mittlerweile Massenware seien und nicht mehr nachvollziehbar sei, wer diese gekauft habe. Nur wenn ein solches Gerät als gestohlen gemeldet und die individuelle Artikelnummer angegeben werde, sei es möglich, genau dieses Gerät wiederzufinden, so der Polizeichef. Der Fall bei Pfaffing sei der Polizei am 19. Juli gemeldet worden. Bisher gebe es aber keine Anhaltspunkte auf den Täter. Der Grundstücksbesitzer, wo der Schrott abgeladen wurde, kümmere sich um die Entsorgung, so Steinmaßl.
Kostenlos
abgeben
Immerhin wird dieser wohl nicht auf den Entsorgungskosten sitzenbleiben: Bei der Entsorgungsfirma Zosseder können Bürger aus dem Landkreis Rosenheim Nachtstromspeicheröfen in der E-Schrotthalle in Wasserburg kostenlos abgeben, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. Diese rechne wiederum über die Müllgebühren mit dem Landkreis ab. Nur der Transport der Geräte – am besten auf Palette und in Folie verpackt – obliegt dem unfreiwilligen Besitzer des Schrottmülls.