Ergänzung der Betriebsverträge

von Redaktion

Amerang – Eher unwahrscheinlich aber für den Fall der Fälle: Bei der Prüfung der Betriebsführungsverträge der Kindertagesstätteneinrichtungen durch die Rechtsaufsicht im Landratsamt wurde auf die fehlende Regelung zur Verwendung eines möglichen Jahresüberschusses hingewiesen. Dies berichtete Bürgermeister Konrad Linner (GLA). Daraufhin wurde die Vereinbarung ergänzt: Ein Haushaltsüberschuss verbleibt in der Einrichtung und wird dem Personalkosten-Konto gutgeschrieben oder einer Rücklage zum Ausgleich von Defiziten zugeführt. Die Ergänzung wurde einstimmig beschlossen.ca

Artikel 1 von 11