Wilder Ritt mit Tempo 200 über die A8

von Redaktion

Auf der A8 ist oft viel los. Ein Motorradfahrer aus Freising wollte trotz dichtem Verkehr schnell nach Hause und nutzte auch verbotenerweise die Rettungsgasse. Dafür raste er in hohem Tempo über die A8, von Rohrdorf bis hinter den Irschenberg. Vor Gericht kamen nun Details der Raserei ans Licht.

Bad Aibling/Freising – Mit bis zu 200 km/h auf einer überfüllten Autobahn, dicht an den anderen Fahrzeugen vorbei, teils durch die Rettungsgasse: Wegen eines riskanten Ritts auf seiner Yamaha musste sich ein 25-jähriger Mann aus dem Landkreis Freising vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Der Vorwurf: ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen – wenn auch ohne Gegenspieler.

Martinshorn
nicht gehört

Die Szene spielte sich am 30. Juni 2024 auf der A8 zwischen Rohrdorf und Weyarn ab. Schon kurz vor der Anschlussstelle Rohrdorf fuhr der junge Mann laut Polizeiangaben mit rund 200 km/h, erlaubt waren dort nur 100. Anschließend war dichter Kolonnenverkehr, bei dem die anderen Verkehrsteilnehmer teilweise nur mit 60 bis 80 km/h gefahren sind. Der Angeklagte sei, so der Vorwurf, dennoch mit 160 bis 200 km/h auf der gestrichelten Mittellinie zwischen den Fahrspuren hindurch gerast. Dabei hielt er nur minimalem Abstand zu den anderen Fahrzeugen.

Besonders gefährlich wurde es laut den Aussagen zweier Streifenbeamter auf Höhe Rosenheim: Dort nutzte der Angeklagte abwechselnd die Rettungsgasse und den Ausfädelungsstreifen, um durch die Mitte oder rechts zu überholen. Anschließend sei er über eine Strecke von mehreren Kilometern durch die Rettungsgasse gefahren. Beim Verfolgen des Motorradfahrers habe der Tacho des Polizeifahrzeugs 196 km/h angezeigt, sagten die beiden Beamten übereinstimmend. Dennoch habe es ab der Anschlussstelle Inntal bis Weyarn keinen Sichtkontakt mehr zu dem Biker gegeben. Die beiden Polizisten – einer davon ist selber Motorradfahrer – schilderten das Fahrverhalten als „äußerst riskant“. Aufgrund der Gefährdungslage hätten sie die Verfolgung schließlich abgebrochen. Der Angeschuldigte, so die Einschätzung, habe die Streifenwagen samt Blaulicht und Martinshorn möglicherweise gar nicht bemerkt. So sehr sei er auf Geschwindigkeit fokussiert gewesen. Eine hinzugerufene Polizeistreife habe ihn in Weyarn stoppen können.

Ursprünglich sollte der Fall per Strafbefehl mit 60 Tagessätzen à 50 Euro erledigt werden. Doch die damalige Richterin hatte das Verfahren wegen Bedenken eröffnet. Nun stand der Freisinger vor Gericht. Er räumte ein, zu schnell gefahren zu sein, bestritt jedoch, ein illegales Rennen im Sinne des Gesetzes gefahren zu haben: „Ich wollte nur zügig heim.“ Die Darstellung der Polizei, wonach er stellenweise mit über 200 km/h unterwegs gewesen sei, wies er als übertrieben zurück.

Staatsanwältin Stoib hingegen sah den Tatbestand eines verbotenen Einzelrennens erfüllt. Der Angeklagte habe ganz offensichtlich versucht, auf der Strecke die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen – bei teils doppelt so hohen Tempo als erlaubt und unter erheblicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Zwar sei er später kooperativ gewesen, doch das wiege die Risiken seines Fahrverhaltens nicht auf. Sie forderte die ursprüngliche Geldstrafe sowie eine Führerscheinsperre von zwölf Monaten.

Verteidiger
will Freispruch

Verteidiger Dr. Johannes Makepeace plädierte auf Freispruch. Es habe keine konkreten Messungen gegeben, keine exakten Daten zu Tempo oder Strecke. Sein Mandant sei „kein Engel“, aber das Ganze sei eine Ordnungswidrigkeit gewesen – und der Bußgeldbescheid inzwischen verjährt.

Richter Daniel Musin schloss sich im Wesentlichen der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an: „Es gibt durchaus deutliche Hinweise auf ein verbotenes Einzelrennen.“ Besonders entscheidend sei gewesen, dass selbst das Polizeifahrzeug trotz Höchstgeschwindigkeit nicht mehr habe aufschließen können.

Das spreche nicht für bloße Leichtsinnigkeit, sondern für eine bewusste, maximal schnelle Fahrweise. Das Gericht setzte folgendes Urteil für den Angeklagten an: 60 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3000 Euro – und Entzug der Fahrerlaubnis für neun Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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