Oberaudorf/Rosenheim – Bei einer Autokontrolle in Oberaudorf fanden Beamte der Bundespolizei bei einem 22-Jährigen über 30 Gramm hochreines Kokain. Bei der routinemäßigen Laborüberprüfung stellte sich heraus, dass es sich mit einem Hydrochloridgehalt von über 90 Prozent um ungewöhnlich reines Kokain handelte. Auch die Untersuchung der Haare ergab, dass der 22-Jährige ein ständiger Nutzer dieser Droge war.
Das machte sich bei der Verhandlung am Amtsgericht Rosenheim für den Angeklagten positiv bemerkbar, dann damit erschien glaubhaft, dass es sich bei den Drogen um Betäubungsmittel zum Eigenbedarf handelte.
Positive
Sozialprognose
Vor dem Schöffengericht beantragte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Thomas Helck, umgehend ein Rechtsgespräch mit dem Ziel einer Verständigung. Im Falle einer Übereinkunft kann bei solchen Rechtsgesprächen das Verfahren erheblich abgekürzt und möglicherweise eine moderate Strafe erzielt werden. Tatsächlich einigte man sich in diesem Fall übereinstimmend darauf, dass im Falle eines umfassenden Geständnisses eine Gefängnisstrafe zwischen 18 und 24 Monaten verhängt werden könnte. Dazu wurde die Möglichkeit einer Aussetzung zur Bewährung angekündigt.
Tatsächlich ließ das „Nachtat-Verhalten“ vermuten, dass der Kochlehrling nun clean werden und bleiben wolle. So belegte eine kürzlich auf Kosten des Angeklagten erfolgte neuerliche Haar-Untersuchung, dass diese tatsächlich keinerlei Drogenspuren mehr aufwiesen. Darüber hinaus nahm er bereits auf eigene Initiative an regelmäßigen Therapiegesprächen teil. Außerdem konnte der Verteidiger ein neueres Schreiben seines Arbeitgebers vorlegen, in dem Zuverlässigkeit und Fleiß des Angeklagten bescheinigt wurden.
Lediglich zur Verifizierung der Umstände wurde noch der vernehmende Kriminalbeamte als Zeuge vernommen. Dabei stellte sich heraus, dass bereits bei der Polizei das Geständnis des Angeklagten überschießend gewesen war. Angesichts der Gesamtsituation beließ es der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag bei einem Strafantrag von 18 Monaten mit einer dreijährigen Bewährungszeit, also dem unteren Rand der ergangenen Verständigung. Dem konnte der Verteidiger nur zustimmen und verwies auf die ausgesprochen positive Sozialprognose.
Bewährungsstrafe
statt Gefängnis
Das Gericht war nicht ganz so gnädig. 21 Monate Haft mit Bewährung sollten es dann schon sein, angesichts der großen Menge und enormen Reinheit der aufgefundenen Drogen. Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert verwies darauf, dass bei derlei Mengen durchaus Vollzugsstrafen ohne Bewährung im Raum stünden. Lediglich die glaubhaften Änderungen seines Lebensstils hätten ihn vor dem Strafvollzug bewahrt.