Schechen – Eine nächtliche Begegnung mit Folgen hatte ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Ein Hundebesitzer und ein betrunkener Spätheimkehrer waren an-einander geraten. Eigentlich war das Verfahren gegen einen betrunkenen Anwohner von der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt worden. Im Nachgang hatte der Anzeigenerstatter jedoch ein Video nachgereicht, aus dem Einzelheiten der nächtlichen Auseinandersetzung deutlicher wurden.
Aussage
gegen Aussage
Daraufhin wurde das Verfahren wieder aufgenommen und das Gericht erließ einen Strafbefehl über 90 Tagessätze gegen den 38-Jährigen, der am 30. November 2024 gegen 1.30 Uhr auf den 39-jährigen, arbeitslosen Tierpfleger getroffen war. Laut Anklage hatte der Betrunkene das Tatopfer attackiert und mit einem Handy auf diesen eingeschlagen. Dieser habe dadurch eine Unterlippenverletzung davongetragen.
Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, so kam es zu der Verhandlung am Amtsgericht. Vor der Strafrichterin Isabella Hubert gestand er, in jener Samstagnacht etwa zehn Bier getrunken zu haben. Zu Fuß sei er auf dem Heimweg gewesen. Weil er nachtblind sei, habe er nicht erkennen können, wer da mit mehreren Hunden – die er am Geräusch erkannte – auf ihn zukam. Er habe die Person aufgefordert, sich zu erkennen zu geben und hätte versucht, sich freie Bahn zu verschaffen. Stattdessen sei er von mehreren Schlägen ins Gesicht und an den Kopf getroffen worden. Daraufhin sei er ihm gefolgt und habe ihn mehrfach aufgefordert, sich zu erkennen zu geben. Erst als der Mann sein Haus aufsuchte, habe er die Person identifizieren können.
Ganz anders berichtete der Anzeigenerstatter von den Ereignissen. Er sei nachts mit seinen fünf Hunden unterwegs gewesen, als er von einem offensichtlich Betrunkenen mit einem Handy geblendet worden sei. Dieser habe von ihm verlangt, seine Stirnlampe auszumachen, was er nicht tat, weil er ja seine fünf Hunde an der Leine zu kontrollieren hatte. Daraufhin habe ihm der Angreifer zunächst sein Handy ins Gesicht gedrückt und ihm anschließend damit ins Gesicht geschlagen. Um diesen abzuwehren, habe er mit dem Schlüssel in der Hand mehrfach zugeschlagen, bis der Mann von ihm abgelassen habe. Es sei ihm einzig darum gegangen, den Mann abzuwehren. Ein Video, das größtenteils lediglich aus Tonaufzeichnungen bestand, vermochte den eigentlichen Tathergang nicht wiederzugeben. Es war erst nach dem angeklagten Sachverhalt aufgenommen worden. Der Polizeibeamte, der dazu gerufen wurde, berichtete, dass der Betrunkene kaum aussagefähig gewesen sei, aber weitaus heftiger verletzt schien als der Anzeigenerstatter.
So wie sich dem Gericht die Erklärungen darstellten, empfahl die Richterin dem Angeklagten und dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Schietinger, den Einspruch zurückzunehmen oder diesen auf die Rechtsfolgen zu beschränken und dem Tatopfer ein Schmerzensgeld um die 100 Euro anzubieten, damit dem Friedensgebot Rechnung getragen werden könne.
Einspruch
zurückgenommen
Nach einer Beratung mit seinem Mandanten erklärten sich Verteidiger und der Angeklagte mit diesem Vorschlag einverstanden, nicht aber der Anzeigenerstatter. Dessen Schmerzensgeldforderung sei damit in keiner Weise Rechnung getragen worden, zumal er einen erheblichen psychischen Schaden davongetragen habe. Auf die Frage nach seiner Vorstellung eines adäquaten Schmerzensgeldes gab er keine Antwort und verwies lediglich auf eine nachfolgende Forderung durch seinen Anwalt.