Vogtareuth – Mit der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Oberwindering“ befasste sich der Gemeinderat von Vogtareuth in seiner jüngsten Sitzung. Bürgermeister Rudolf Leitmannstetter erinnerte, dass der Rat in seiner Sitzung vom 22. Juli 2025 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 4. Änderung dieses Bebauungsplanes gefasst hatte. „Abweichend vom damaligen Beschluss soll der Bauraum für das Wohnhaus mit Nebenanlage nunmehr im Norden um 1,50 Meter nach Osten verschoben werden“, begründete Leitmannstetter das Vorhaben. Der restliche Bebauungsplanentwurf und die Begründung zum Bebauungsplan ändern sich nach seinen Worten nicht. Insofern konnte dem Vorhaben diskussionslos und einstimmig zugestimmt werden. Die Verwaltung wird nur die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchführen. ws