Kein Recht auf Kaiserblick
Oberaudorf – Ausführlich diskutiert wurden im Oberaudorfer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung Stellungnahmen zu einem Bauvorhaben in der Sudelfeldstraße 24. Wer ein Grundstück erwirbt, das im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans liegt, hat nach Auffassung des Gemeinderats kein Recht auf