Oberaudorf – Ausführlich diskutiert wurden im Oberaudorfer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung Stellungnahmen zu einem Bauvorhaben in der Sudelfeldstraße 24. Wer ein Grundstück erwirbt, das im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans liegt, hat nach Auffassung des Gemeinderats kein Recht auf die Beschränkung des Baurechts auf dem südlich davon gelegenen Grundstück. Dies gilt nach einem einstimmigen Beschluss auch dann, wenn dort ein vom Bebauungsplan her zulässiges Gebäude errichtet wird, das den nördlichen Nachbarn den Bergblick verstellt. Auch die Tatsache, dass ein solches Gebäude Schatten auf die nördlich gelegenen Nachbargrundstücke wirft, sieht der Gemeinderat als unvermeidbare Tatsache. In diesem Sinne lehnte er eine Änderung des Bebauungsplans Nummer 5 „An der Sudelfeldstraße“ ab, die von zwei Nachbarn gewünscht wurde. als