Riedering erlässt neue Stellplatzsatzung

von Redaktion

Gemeinderat setzt auf zwei Stellplätze je Wohnung – Nur eine Gegenstimme bei der Abstimmung

Riedering – Mit einer Gegenstimme nahm der Riederinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Erlass einer neuen Stellplatzsatzung an. Nötig geworden war dies, weil ab 1. Oktober das Erste Modernisierungsgesetz greifen wird. Dabei will der Gesetzgeber die Stellplatzpflicht kommunalisieren.

Eine Stellplatzpflicht gilt künftig nur noch, wenn die Gemeinde dies durch Satzung angeordnet hat. Bauamtsleiterin Birgit Gunvar Steinbacher erläuterte weiter, dass hinsichtlich der festgelegten Anzahl der Stellplätze eine Obergrenze gelte. Bezüglich Regelungen zur Beschaffenheit von Stellplätzen und bezüglich der Anordnung einer Stellplatzpflicht für Nutzungsänderungen und/oder Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken und die Aufstockung von Wohngebäuden gebe es jedoch keine Ermächtigung. Die neue Stellplatzsatzung habe die Verwaltung auf Grundlage der Mustersatzung vom Bayerischen Gemeindetag erstellt, so Steinbacher weiter.

So sind für Gebäude mit Wohnungen zwei Stellplätze je Wohnung vorgesehen, der Passus mit der Ablösemöglichkeit von Stellplätzen wurde „mangels gemeindeeigener Flächen zur Realisierung von öffentlichen Parkplätzen“ nicht in die Satzung übernommen.

Gemeinderat Benedikt Ganter (WGS) hatte vor der Sitzung einen Vorschlag für gestaffelte Stellplatzzahlen eingereicht. Dabei soll für Gebäude mit Wohnungen gelten: Wohnfläche (ohne Balkone und Terrassen) x (ein Stellplatz pro 50 Quadratmeter), mindestens ein Stellplatz, maximal zwei Stellplätze pro Wohnung. Ganter erläuterte in der Sitzung seinen Antrag. Man solle nicht alles versiegeln, außerdem sei mehr Wohnraum für Singles nötig: „Wir brauchen dringend kleinere Wohnungen.“ Deshalb erachte er seinen Vorschlag als sinnvoll, weil er auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sei.

Während einige Gemeinderäte den Vorschlag begrüßten, lehnten andere diesen ab. Man sei kein städtischer Bereich, war zu hören. Und da der Nahverkehr auf dem Land „eine Katastrophe“ (so Michael Richter, FWGR) sei, sei – egal, wie groß die Wohnung sei – ein Auto und damit ein Stellplatz notwendig.

Der Antrag zum Erlass einer neuen Stellplatzsatzung mit den vorgestellten Antragsänderungen von Gemeinderatsmitglied Benedikt Ganter wurde mit 8:12 Stimmen abgelehnt.

Anschließend ließ Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) über den ursprünglichen Antrag nach dem Muster des Bayerischen Gemeindetags mit den Änderungen – Gebäude mit Wohnungen, zwei Stellplätze je Wohnung und keine Ablösemöglichkeit von Stellplätzen – abstimmen. Das Gremium stimmte mit 19:1 zu. elk

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